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Bundesrat beschließt Verordnung über versicherungsfremde Leistungen

Mit der Diskussion um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen geraten auch die Kosten für versicherungsfremde Leistungen in den Blick, so auch anlässlich des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG).

Bundesrat beschließt Verordnung über versicherungsfremde Leistungen

Bundesrat beschließt Verordnung über versicherungsfremde Leistungen

Durch das GMG wurde festgelegt, dass sich der Bund ab 2004 mit einer Pauschale an den Aufwendungen für versicherungsfremde Leistungen beteiligt. Dieser Pauschalbetrag beträgt 2004 1 Mrd. Euro, 2005 dann 2,5 Mrd Euro und ab 2006 4,2 Mrd Euro. Diese Summen werden den Kassen nachträglich für versicherungsfremde Leistungen erstattet.

Auch einige versicherungsfremde Leistungen von Pflegediensten sind betroffen: häusliche Pflegedienstleistungen wegen Schwangerschaft oder Entbindung gelten ebenso wie die gesamte Haushaltshilfe der Krankenversicherung rückwirkend ab 1. Januar als versicherungsfremde Leistungen.

Schwangerschaft ist keine Krankheit und die Pflege von werdenden Müttern ist in der Häuslichkeit wirtschaftlicher als ein Krankenhausaufenthalt. Ähnlich wichtig ist die hauswirtschaftliche Untersützung von Familien bei Krankheit der Mutter. Ohne diese Unterstützung wäre eine Genesung zu Hause unmöglich oder ein Krankenhausaufenthalt programmiert.

„Es ist daher eine sozial ausgewogene und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung des Gesetzgebers, die Leistungen umzufinanzieren, statt sie abzuschaffen“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

Hinweis für versicherungsfremde Leistungen: Für Sie als Anbieter ambulanter Pflegeleitungen bleibt das Verfahren wie bisher: Der Arzt stellt die Notwendigkeit des Hilfebedarfs fest, und genehmigt die Leistungsanträge. Sie als Pflegedienst erbringen als Vertragspartner die Sachleistungen zu Lasten der Krankenkasse.

Diese verrechnet ihre Kosten für versicherungsfremde Leistungen und erhält anteilig einen steuerfinanzierten Pauschalbetrag erstattet.

Bildnachweis: Nadesha Goettmann/123rf.com

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