In Deutschland besteht für Unternehmen seit Anfang 2007 die Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger. Hierzu werden die zur Veröffentlichung bestimmten Jahresabschlüsse beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln, eingereicht.
Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger
Die Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger betrifft alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter.
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz stellt die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH die veröffentlichten Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zur Verfügung.
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse in elektronischer Form
Die Unterlagen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses müssen beim Bundesanzeiger in elektronischer Form eingereicht werden.
Die Unterlagen zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger in Papierform einzureichen, ist nur für eine Übergangszeit bis Ende 2009 gestattet.
Kosten der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
Beim Bundesanzeiger schwankt der Bearbeitungsaufwand für die veröffentlichten Jahresabschlüsse in Abhängigkeit vom gelieferten Dateiformat. Daher sind die Kosten für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger je nach geliefertem Datenformat unterschiedlich hoch.
Kostensenkung beim elektronischen Bundesanzeiger
Ab 1. Oktober 2009 wird der Fixpreis bei einer Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Standardformat XML/XBRL 30,00 Euro (statt bisher 35,00 Euro) für kleine Gesellschaften und 48,00 Euro (statt bisher 55,00 Euro) für mittelgroße Gesellschaften betragen.
Bereits heute nutzen etwa 80 Prozent aller Unternehmen das kostengünstige Standardformat XML/XBRL zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger.