Bürokratieabbau in der Lohnabrechnung gefordert

Für den Laien sind sie unverständlich und für den Fachmann verursachen sie unnötigen Aufwand: Die Unterschiede zwischen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Die Bundessteuerberaterkammer hat konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Lohnabrechnung geliefert.

Unter dem Titel Bürokratieabbau im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht hat die Bundessteuerberaterkammer eine Schrift veröffentlicht, in der sie zunächst in Grundsätzen und dann sehr detailliert beschreibt, wie der Verwaltungsaufwand in der Lohn- und Gehaltsabrechnung wesentlich vereinfacht werden kann – Stichwort: Bürokratieabbau. Dabei geht es vor allem, aber nicht nur, um die Vereinheitlichung der Vorschriften zur Lohnsteuer mit denen der Sozialversicherung.

Einige Highlights im Überblick:

Lohnabrechnung: Einheitliche Bemessungsgrundlagen

Nicht nur die Höhe, sondern auch die Bewertung hinsichtlich freier und pflichtiger Entgeltbestandteile ist derzeit zwischen Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften nicht einheitlich geregelt.

Zeitliche Übereinstimmung

Neuregelungen bzw. Änderungen sollten zu einem einheitlichen Zeitpunkt in Kraft treten. Als Beispiel wird die jüngst verändere Regelung der Besteuerung und Verbeitragung von Vergütungen für Ehrenämter genannt, die zeitlich in den beiden Rechtsbereichen unterschiedlich behandelt wurde

Bürokratieabbau gefordert

Weiterhin geht es um Verfahrensvereinheitlichung und um die Abschaffung komplizierter Einzelfallregelungen. Der Wegfall von Ausnahmeregelungen würde Bearbeitungsunsicherheiten vermeiden und Rechtssicherheit schaffen. Unverständliche Differenzen würden vermieden. Warum ist beispielsweise ein zweitägiges unentgeltliches Probearbeitsverhältnis steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig?

Vorschläge zum Bürokratieabbau

Eine umfangreiche Tabelle mit konkreten Vorschlägen ergänzt die genannten allgemeinen Forderungen. Viele der genannten Beispiele sind derart einleuchtend, dass einem sich kaum erschließt, warum eine Umsetzung bislang nicht erfolgte.

Unter bei der Bundessteuerberaterkammer finden Sie im Download-Bereich eine Vollversion der Broschüre zu dieser unterstützenswerten Kampagne.

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