Es ist gar nicht so einfach, die von Banken für einen Kredit geforderten Sicherheiten in Form von Immobilien, Lebensversicherungen oder Wertpapieren zusammenzubekommen. Das haben Sie vielleicht selbst schon erfahren müssen. Genügen Ihre privaten Sicherheiten der Bank nicht, müssen Sie den Kredit aber nicht gleich abschreiben. Sie können eine Bürgschaft bei einer Bürgschaftsbank beantragen. Die erkennen Kreditinstitute als vollwertige Kreditsicherheit an.
Sie reichen dafür eine zweite Ausfertigung Ihrer Unterlagen ein. Die zuständige Bürgschaftsbank prüft nämlich noch einmal Ihr Investitionsvorhaben und Ihre Bonität. Selbst wenn Ihre Hausbank Sie zuvor positiv beurteilt hatte, kann die Bürgschaftsbank den Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft immer noch ablehnen!
- Die Bank prüft Ihren Kreditantrag und leitet Ihren Bürgschaftsantrag an die zuständige Bürgschaftsbank weiter.
- Die Bürgschaftsbank prüft den Antrag und Ihre Kredit-Unterlagen. Bei positivem Ergebnis: Zusage der Bürgschaft bis zu 50–80 % der Kreditsumme, für die keine Sicherheiten vorliegen; höchstens 1 Mio. Euro an die Bank.
- Die Bank gibt eine Kreditzusage an Sie.
Beläuft sich der Kredit, für den Sie eine Bürgschaft benötigen, auf höchstens 100.000 €, können Sie den Bürgschaftsantrag auch direkt bei der Bürgschaftsbank stellen. Erkundigen Sie sich beim Verband.
Das kostet eine Bürgschaft
Sie zahlen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,8 bis 1,5 % der Bürgschaftssumme und jährliche Gebühren von 1 bis 1,5 %.