Brandschutz: Private Elektrogeräte nicht vergessen!

Private Elektrogeräte, die von Mitarbeitern mitgebracht worden sind, stehen in vielen Büros. Ob nun der Heizlüfter, das Radio, der Ionisator – diese Geräte stellen ein potenzielles Brandrisiko dar! Was müssen Sie tun, um effektiven Brandschutz zu gewährleisten?

Der Gesetzgeber sieht in der Betriebssicherheitsverordnung vor, dass der Arbeitgeber „nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel" von einer Elektrofachkraft prüfen lassen muss. Zwar fallen privat mitgebrachte Geräte nicht darunter – schließlich gilt die Verordnung nur für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.

Brandschutz: Arbeitgeber muss private Geräte überprüfen
Dennoch muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz auch für am Arbeitsplatz betriebene Elektrogeräte das Gefährdungspotenzial ermitteln. Er muss also die Frage klären, ob von diesen Geräten eine Gefährdung ausgehen kann.

Brandschutz: Verbot von nicht überprüften Geräten
Ist das der Fall, muss er die nötigen Maßnahmen treffen. Diese können beispielsweise darin bestehen, dass er eine regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Mitarbeiter-Geräte anordnet und nicht überprüfte Geräte am Arbeitsplatz verbietet. Denn ob privat oder nicht: Ein defektes Gerät am falschen Ort kann verheerende Auswirkungen haben. Auch und gerade in Sachen Brandschutz!

Tipp: Schlagen Sie der Geschäftsleitung eine Regelung vor, nach der private Geräte grundsätzlich vor Inbetriebnahme beim Vorgesetzten anzumelden sind. Weisen Sie auf das erhöhte Brandrisiko durch defekte Kabel, Kurzschlüsse etc. hin. Bitten Sie den Arbeitgeber deshalb – ggf. unter Einbeziehung des Betriebsrats – klare Spielregeln festzulegen, wann welche Geräte und welchen Bedingungen erlaubt sind.