Blockmodell für Kalkulationssicherheit
Blockmodell bedeutet: In der ersten Phase arbeitet der Mitarbeiter im bisherigen Umfang in der Firma, in der zweiten Phase wird er dann von der Arbeit freigestellt.
Damit der Fiskus beim Blockmodell mitspielt, müssen Sie den Rückstellungsbetrag zeitanteilig in gleichen Raten bis zum Beginn der zweiten Phase ansammeln. Bilden Sie Rückstellungen für das Gehalt der ersten Phase und für Ihre Aufstockungszahlungen der zweiten Phase.
Bemessungsgrundlage sind die gesamten in der Freistellungsphase zu gewährenden Vergütungen einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge. Zusätzlich sind auch alle sonstigen Nebenleistungen wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu berücksichtigen. Gleiches gilt auch für die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung (BMF, Schreiben vom 28. März 2007, Az.: IV B 2 – S 2175/07/0002).