BilMog 2010: Was sich 2010 ändert

Das von der Bundesregierung im März 2009 verabschiedete Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMog) findet seit dem 1. Januar 2010 Anwendung. Das BilMog bringt einige Neuerungen mit sich, die Sie beachten sollten.

1. Ihre Geschäftsprozesse dürfen nicht mehr durch Aufwendungen in Gang gesetzt oder aktiviert werden. Wenn Sie vor Januar 2010 bereits Bilanzposten aktiviert haben, müssen Sie diese mit Gewinn auflösen oder über vier Jahre hinweg abschreiben.

2. Mit den Neuerungen des BilMog werden entgeltlich erworbene Firmen- oder Geschäftswerte zu den sonstigen Wirtschaftsgütern gezählt. Diese Regelung aktiviert Ihren Firmenwert und schreibt ihn über die Nutzungsdauer ab. Diese Neuregelung des BilMog gilt erst für Anschaffungen ab Januar 2010 und muss nicht rückwirkend berechnet werden.

3. Die umgekehrte Maßgeblichkeit wurde abgeschafft. Ihre Bilanz darf nach der Neuerung des BilMog also auch keine Sonderposten mit Rücklageanteil enthalten. Laut Übergangsregeln müssen Sie passivierte Beträge erfolgsneutral oder gewinnbringend nach den bisherigen Regelungen abschaffen.

4. Im laufenden Geschäftsjahr dürfen Sie nur noch Aufwandsrückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen beginnen, wenn Sie sie im Laufe der ersten drei Monate des Folgejahres beseitigen. Erneut gilt für die passivierten Beträge, dass sie erfolgsneutral oder gewinnbringend nach den geltenden Regeln beseitigt werden müssen.

5. Bestimmte Rückstellungen für konkrete Zwecke mit Anwendungen aus dem laufenden oder vorherigen Geschäftsjahr dürfen Sie nicht mehr anfertigen. Auch hier gilt laut Übergangsregelung, dass die passivierten Beträge erfolgsneutral oder gewinnbringend nach den bisherigen Regeln aufgelöst werden.

6. Auch für immaterielle Wirtschaftsgüter sieht das Bilanzmodernisierungsgesetz eine Neuregelung vor. Im Zusammenhang mit Entwicklungskosten sollen nun die Wirtschaftsgüter mit dem BilMog in der Bilanz aktiviert werden. Bei der Aktivierung spielt es keine Rolle, ob die immateriellen Wirtschaftsgüter entgeltlich oder unentgeltlich angeschafft wurden. In der Bilanz dürfen Sie dabei nur entgeltliche Güter berücksichtigen, deren Entwicklung erst nach dem 31.12.2009 beginnt.

7. Nach dem BilMog können Entwicklungsaufwendungen nur aktiviert werden, wenn sie von Forschungsprojekten getrennt werden, Sie eine Vermarktung des Produkts anstreben und Sie dies dokumentieren können. Vor allem aber müssen Sie Ihre interne Kostenabrechnung an die neuen Standards des BilMog angleichen. Das bedeutet auch, dass Sie den Mitarbeitern in der Entwicklung detaillierte Aufzeichnungen näherbringen müssen.

8. Da sich der Bilanzansatz der Herstellungskosten im Handelsrecht von dem des Steuerrechts unterscheidet, sollten Sie die Kostenarten künftig getrennt voneinander erfassen. Bei den verschiedenen Kostenarten werden unterschiedliche Entwicklungskosten und Abschreibungen berechnet. Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz werden sich künftig die Wertansätze der Handels- sowie der Steuerbilanz stark unterscheiden.

9. Prägen Sie sich schon einmal den Begriff des „Erfüllungsbetrags“ ein, da dieser mit dem BilMog ab Januar 2010 wahrscheinlich öfter zu hören sein wird. Mit dem Erfüllungsbetrag müssen Sie künftig Rückstellungen ansetzen. Berechnet werden diese Rückstellungen indem Sie von zu erwartenden Preis- und Kostenverhältnisse ausgehen.

Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz müssen Sie künftig auch den steigenden Preisindex berücksichtigen, weshalb Ihre Rückstellungen höher ausfallen werden, als es derzeit der Fall ist. Die höheren Werte der Rückstellung dürfen Sie jedoch nicht in die Steuerbilanz übernehmen. Da für diese Regelung keine Übergangsregelung geplant ist, können Sie diese Beträge als außerordentlichen Aufwand notieren.

10. Wenn Ihre Rückstellung länger als ein Jahr dauert, müssen Sie die Beträge abzinsen. Für die Verzinsung wird der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre genutzt, den die Bundesbank herausgibt. Im Zuge der Abzinsung kommt es zur Annäherung an die steuerliche Handhabung, aber es kommen unterschiedliche Zinssätze zur Anwendung.