Bilanzierung: Ab 01.01.2008 gelten neue Grenzwerte

Die Buchführungsgrenzen sind zum 01.01.2008 erneut angehoben worden. Viele Selbstständige und Gründer können so bei der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bleiben. Wenn sie jedoch keine Freiberufler sind und bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten, unterliegen Selbstständige der Bilanzierungspflicht. Das heißt: Statt einer einfachen EÜR (nach § 4 Abs. 3 EStG) muss eine aufwändige Bilanz mit doppelter Buchführung erstellt werden. Jeder Geschäftsvorfall muss auf der Soll- und auf der Habenseite nach genauen Regeln gebucht werden.

Grenzenwerte: Wenn bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschritten werden, steht der Wechsel zur aufwändigen Bilanzierung immer für das folgende Jahr an. Die Umsatzgrenze wurde bereits zum 01.01.2007 angehoben. Ab 01.01.2008 gibt es nun auch eine neue Gewinngrenze.
Grenze
alt:
neu:
Umsatz pro Jahr
bis 350.000 Euro (bis 31.12.2006)
bis 500.000 Euro (ab 01.01.2007)
Gewinn pro Jahr
bis 30.000 Euro (bis 31.12.2007)
bis 50.000 Euro (ab 01.01.2008)
Wichtig: Der Wechsel zur Bilanzierung steht bereits an, wenn nur eine der beiden Grenzen überschritten ist – es müssen nicht beide überschritten sein.
Ausnahme Freiberufler
Freiberufler (Arzt, Anwalt, Künstler etc.), sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Sie können bei der EÜR bleiben, egal, wie viel Umsatz und Gewinn erwirtschaftet wird.
Wie der Wechsel abläuft
Der Wechsel geschieht erst nach Aufforderung des Finanzamts. Wenn Sie zum Beispiel jetzt Ihre Steuererklärung für 2006 abgeben, die erstmals einen Umsatz über 500.000 Euro aufweist, dann bekommen Sie vom Finanzamt die Mitteilung, dass Sie ab dem nächsten Jahreswechsel (01.01.2008) bilanzieren müssen.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie die Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2006 nutzen, und Ihre Unterlagen noch nicht abgegeben haben, sollten Sie jetzt genau überprüfen, ob Sie unter den Grenzen bleiben, sonst droht die Bilanzierungspflicht ab 01.01.2008.
Wenn Sie die Grenzen 2006 überschritten haben, …
… können Sie der Bilanzierungspflicht ab 2008 noch leicht entkommen – zumindest dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung 2006 noch nicht abgegeben haben. Und zwar so: Bilden Sie für 2006 noch eine Ansparabschreibung und geben Sie Ihre Steuererklärung erst danach ab. Beispiel: Ihr Gewinn 2006 beträgt 55.000 Euro. Bilden Sie eine Ansparabschreibung zum Beispiel i.H.v. 8.000 Euro für einen neuen Lieferwagen (Neupreis: 20.000 Euro, 40 % davon sind als Ansparabschreibung möglich). Schon ist Ihr Gewinn auf 47.000 Euro gerutscht und Sie bleiben unter der neuen Grenze.
Wenn Sie die Grenzen 2007 möglicherweise überschreiten
Rechnen Sie aber auf jeden Fall jetzt schon hoch, wie viel Umsatz und Gewinn Sie in 2007 voraussichtlich erwirtschaften. Jetzt haben Sie noch die Möglichkeit, Umsatz in das Jahr 2008 zu verschieben, zum Beispiel, indem Sie mit einem Kunden eine spätere Lieferung vereinbaren oder Ihre Rechnungen erst in 2008 schreiben. Überschreiten Sie die Gewinngrenze in 2007 trotzdem, bleibt Ihnen dann die Möglichkeit des Investitionsabzugsbetrags.