BGH zur Eigenbedarfskündigung: Begründung muss stimmig sein
Knieverletzung verhindert Einzug
Im entschiedenen Fall ging es um eine 4-Zimmer-Wohnung für zuletzt gut 500 € pro Monat gemietet. 2010 erhielt der Mieter eine Kündigung von seinem Vermieter mit der Begründung, die Wohnung werde für dessen Hausmeister benötigt. Auf die Räumungsklage des Mieters hin schlossen beide Parteien Mitte 2011 einen Vergleich, der vorsah, dass der Mieter ausziehen sollte. Indes: Nach dem Auszug des Mieters zog nicht besagter Hausmeister ein, sondern eine Familie, die beim Vermieter nicht in irgendwelchen Diensten stand. Daraufhin klagte der Mieter erneut. Er argumentierte: Der Eigenbedarf sei nur vorgetäuscht gewesen. Der Vermieter müsse daher für seinen Umzug aufkommen und ebenso für den Anteil seiner neuerlichen Miete, der die bisherige Miete übersteige. Insgesamt fast 26.000 € verlangte besagter Mieter.
BGH: Gerichtlicher Vergleich beendet den Rechtsstreit nicht
Der Vermieter brachte vor: Der Hausmeister habe ihm erst nach dem geschlossenen Vergleich und dem Auszug des Mieters mitgeteilt, dass er unter anderem wegen Kniebeschwerden nicht in die besagte Wohnung einziehen könne. Bis dahin sei er noch davon ausgegangen, dass er dies tun werde.
Das aber ließ der BGH nicht als hinreichende Begründung gelten. Der Vermieter habe eine besondere Darlegungspflicht, warum der Eigenbedarf weggefallen sei. Der Fall wurde ans zuständige Landgericht zurückverwiesen, das nun prüfen muss, ob der Eigenbedarf hier nur vorgetäuscht war.
Potenzieller Eigenbedarf rechtfertigt keine Kündigung
Auf die bloße Möglichkeit hin, dass eines Ihrer Haushaltsmitglieder in eine bis dato vermietete Wohnung einziehen könnte, sollten Sie keine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Denn dieser Fall zeigt deutlich: Das kann extrem teuer werden. Kommt das Berufungsgericht hier zu dem Schluss, der Vermieter hätte schon vorher erkennen können, dass der Hausmeister wegen seiner Gehbehinderung wohl kaum die Treppen zur Obergeschoss-Wohnung bewältigen kann, haftet der Vermieter für besagte 26.000 €.
Bildnachweis: auremar /Adobe Stock
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