BGH: Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten bestätigt
Damit bestätigten die Richter ein BGH-Urteil vom Frühjahr. Schon damals wurde entschieden: Hat ein Kunde in einer so genannten "Haustürsituation" einen Immobilien-Kreditvertrag unterschrieben und wurde nicht ausreichend über seine Widerrufsrechte aufgeklärt, kann er diesen ohne Fristbeschränkung widerrufen.(Aktenzeichen: XI ZR 47/01; Aktenzeichen XI ZR 91/99)
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