Bezahlt Ihr Arbeitgeber einen ergonomischen Bürostuhl?

Sitzen Sie auch beim Arbeiten? Die meisten beruflichen Tätigkeiten im Büro werden im Sitzen verrichtet. Langzeitschäden an der Wirbelsäule durch eine ungesunde Körperhaltung sind die Folgen. Spätestens dann beginnt die Diskussion mit dem Arbeitgeber, wer die Kosten Ihres ergonomischen Bürostuhls bezahlt. Nützliche Tipps dazu erfahren Sie hier.

Studien haben gezeigt, dass der bewegungsarme Anteil unserer Arbeit zu fünfundneunzig Prozent im Sitzen verrichtet wird. Viele Arbeitnehmer bekommen allein durch das ungesunde Sitzen Bandscheibenvorfälle, Rundrücken, Beckennerventhrombosen, Lymphstau im Beckenbereich oder systemische Skeletterkrankungen.

Bei diesen und vielen anderen Erkrankungen infolge der sitzenden Tätigkeit ist ein ergonomischer Bürostuhl empfehlenswert. Grundsätzlich braucht jeder einen ergonomischen Bürostuhl, der im Sitzen arbeitet.

Gewährleistung des Gesundheitsschutzes

Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV – hat jeder
Arbeitgeber die Pflicht, seinen Beschäftigten Betriebsmittel zu
Verfügung zu stellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen
geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und
Gesundheitsschutz gewährleistet sind ( § 4 BetrSichV). Er ist aber nicht
verpflichtet Arbeitsmittel bereitzustellen, die über den Standard
hinausgehen.

Folglich muss ein Arbeitnehmer seinen ergonomischen oder
orthopädischen Bürostuhl selbst beschaffen und finanzieren, wenn dieser
über den gewissen Standard hinausgeht.

Wie bekommen Sie Ihren ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl trotzdem finanziert?

Hier gibt es für Sie verschiedene Möglichkeiten:

Sie ersuchen Ihren Arbeitgeber die Kosten dafür zu übernehmen

Überzeugen Sie Ihren Vorgesetzten mit einer Vergleichsrechnung. Wenn
ein Mitarbeiter aufgrund seiner Rückenprobleme einen Tag fehlt, so
verursacht das dem Unternehmen Kosten von rund hundertfünfzig bis weit
über dreihundert Euro. Wenn die Fehlzeiten des Mitarbeiters aufgrund der Rückenprobleme im Jahr zwei bis dreimal passieren, so kostet das dem Arbeitgeber um die fünfhundert bis neunhundert Euro. Wenn Ihr ergonomischer oder orthopädischer Bürostuhl um zweihundertfünfzig Euro mehr als ein normaler Stuhl kostet, hat Ihr Arbeitgeber diesen doppelt bis dreifach amortisiert. Also ist der Arbeitnehmerschutz eine lohnende Investition mit dreifacher Rendite.

Sie überzeugen Ihre zuständige Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt

Die Aufgabe dieser Sicherheitsfachkraft oder des Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln von Seite des Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu beraten. Dabei können diese auch Empfehlungen abgeben. Wenn sich bei Ihnen bereits ein Rückenleiden ankündigt, so bekommen Sie sicherlich eine gute Unterstützung dieser Fachkräfte vor Ihrem Arbeitgeber.

Antrag an die Deutsche Rentenversicherung für einen ergonomischen Bürostuhl

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl benötigen, so kann dieser bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Dazu sind aber aussagekräftige ärztliche Unterlagen beizufügen. Lassen Sie sich daher vorher von Ihrem Arzt untersuchen. Den Antrag können Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung downloaden. Nach der Zustimmung der Versicherung können Sie im Fachhandel einen ergonomischen Bürostuhl selbst besorgen. Die Kosten von bis zu 593 Euro werden Ihnen nach Rechnungs- und Empfangsnachweis zurückerstattet.

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