Bewirtungsrechnungen: Konkreter Anlass muss genannt werden
Lesezeit: < 1 MinuteAnsonsten unterliegen Bewirtungsrechnungen denselben formalen Vorschriften wie alle anderen Rechnungen auch. Allerdings gibt es bei der steuerlichen Absetzbarkeit Einschränkungen. Nur bei Beträgen bis 100 Euro (ab 01.01.2007: 150 Euro) gelten die Vereinfachungen für Kleinbetragsrechnungen.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: