Bewirtung von Mitarbeitern und Gesprächspartnern auf Sportveranstaltungen
Für Ihre Mitarbeiter gilt: Die Zuwendungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings liegt hier ein Sachbezug vor, der steuerfrei ist, sofern die Freigrenze von 44 Euro/Monat nicht überschritten wird.
Für Geschäftspartner gilt: Steuerfrei für das Unternehmen sind Einladungen, wenn sie im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgen – etwa wenn Sie anlässlich eines Geschäftsabschlusses die Geschäftspartner oder Ihre leitenden Angestellten einladen.
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