Bewerbungskosten steuerlich geltend machen: So geht’s!

Bewerbungskosten für Arbeitslose von der Steuer absetzen

Obwohl die Agentur für Arbeit Arbeitslosen die Chance einräumt, Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, liegt diese Erstattung im Ermessen des einzelnen Beraters. Daher kann es schon einmal vorkommen, dass Bewerbungskosten, die Arbeitslosen wegen ihrer Arbeitssuche entstehen, nur teilweise oder überhaupt nicht erstattet werden. Hinzu kommt noch, dass heutzutage nur sehr wenige Arbeitgeber die Kosten für ein Vorstellungsgespräch (Fahrtkosten, eventuell anfallende Übernachtungskosten und Verpflegungsaufwendungen) erstatten.

In diesen Fällen kann man die Bewerbungskosten als vorweg genommene Werbungskosten in der nächsten Steuererklärung angeben. Dies hat den Vorteil, dass man die steuerliche Erstattung für derartige Kosten nicht verliert, wenn man in dem Jahr, in dem die Kosten angefallen sind, noch kein zu versteuerndes Einkommen verdienen konnte. Wenn der Ehepartner eines Arbeitslosen ein eigenes Einkommen hat, dann lohnt sich die Angabe auf jeden Fall, da diese Kosten bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung das zu versteuernde Einkommen des Ehepartners mindern und die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts vermindert werden.

Pauschale oder Einzelnachweis?

Wer viele Bewerbungsschreiben verschickt, 100 und mehr sind da heute vielfach keine Seltenheit mehr, hat die Möglichkeit, entweder alle Kosten mit Belegen für Porto, Papier, Bewerbungsfotos usw. einzeln nachzuweisen oder für das Finanzamt nachvollziehbar mit einer Pauschale anzugeben. Die Höhe dieser Pauschale ist im Steuergesetz nicht festgelegt und die Anerkennung hängt vom Ermessen des einzelnen Finanzbeamten ab.

Tipp: Sammeln Sie die Belege für fünf Bewerbungen und machen ein Aufstellung darüber. Den sich daraus ergebenden Gesamtbetrag dividieren Sie dann durch Fünf, und Sie erhalten so den Pauschalbetrag pro Bewerbung. Dies wird jedoch sicherlich nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn es sich um die Kosten für die schriftlichen Bewerbungen handelt. In der Praxis sind Pauschalen von etwa 10 € je schriftliche Bewerbung allgemein üblich. Kommen jedoch Fahrt- und Übernachtungskosten ins Spiel, sollte man auf das Verfahren des Einzelnachweises zurückgreifen.

Kosten für Computer und Internetanschluss

Wenn Sie sich mit der Absetzbarkeit von Bewerbungskosten im Internet umsehen, treffen Sie immer wieder auf den Hinweis, dass die Kosten für den verwendeten Computer, Drucker und auch den Internetanschluss anteilig berücksichtigt werden könnten. Aber dies ist leider eine Fehlinformation.

Im Steuerrecht ist festgelegt, dass nur Kosten anerkannt werden können, die eindeutig als beruflich veranlasst gelten. Bei Gegenständen, wie beispielsweise einem Computer, ist es so, dass man ihn beruflich und privat nutzen kann. Daher können die Kosten, auch anteilige, nicht als Werbungskosten angegeben werden.

Dies könnte man nur, wenn man ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer hat. Dann könnte man anteilige Kosten für die Computer- und Druckeranschaffung sowie für den Internetanschluss geltend machen. Aber dies ist nur ein theoretischer Vorteil, denn diese Beträge, die als Bewerbungskosten angesetzt werden, müssen von den Kosten für das Arbeitszimmer wieder abgezogen werden.