Bewerbungsgespräch: In diesen Fällen dürfen Frauen sogar lügen!

Das Bewerbungsgespräch ist nicht weit entfernt. Die Aufregung steigt. Und immer wieder wollen es Arbeitgeber vor allem von jungen Frauen wissen: Verliebt, verlobt oder verheiratet? Lesen Sie, warum Sie schweigen und sogar lügen dürfen!

Persönliche Fragen im Bewerbungsgespräch sind unangenehm. Denn man möchte ja seinem möglichen Arbeitgeber nicht gleich den privaten Lebens- und Karriereplan offenbaren. Zu bestimmten Themen dürfen Sie aber schweigen – und sogar besten Gewissens nicht die Wahrheit sagen!

Bewerbungsgespräch und Privatleben: Das müssen Sie nicht verraten!

Offen gesagt: Viele Unternehmen befürchten bei jungen Frauen ganz einfach, dass sie durch Mutterschutz ausfallen können. Deswegen stellen auch erfahrene Personaler in scheinbar seriösen Unternehmen im Bewerbungsgespräch immer noch die Frage nach dem Beziehungsstatus: "Sind Sie eigentlich gebunden?" Manchmal scheinbar subtil: "Was würde denn Ihr Mann oder Ihr Freund dazu sagen, wenn Sie bei uns anfangen würden?" Das hat Ihren Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nicht zu interessieren!

Schweigen Sie! Beantworten Sie auch keine Fragen nach Ihrer sexuellen Orientierung. Solche Fragen sprechen vielmehr dafür, dass Ihr "Wunscharbeitgeber" nicht dem guten Anschein entspricht.

Sie dürfen im Bewerbungsgespräch sogar lügen

Sollte Ihnen im Bewerbungsgespräch eine dieser Fragen gestellt werden, dürfen Sie sogar lügen. Ein Arbeitgeber wird diese Aussagen im Nachhinein nicht gegen Sie anbringen dürfen. Überlegen Sie sich aber, ob dieser Arbeitgeber tatsächlich einer ist, für den Sie tätig werden wollen.