Bewerbungsgespräch: Auf diese Fragen verzichten gute Arbeitgeber
Das geht gar nicht: So erkennen Sie unseriöse Arbeitgeber
Natürlich interessiert es ein Unternehmen, wie es denn um das Privatleben eines Bewerbers bestellt ist. Im Bewerbungsgespräch wollen Entscheider wissen: Ist der Bewerber in festen Händen? Wird sie bald schwanger? Glaubt er an Gott? Welche Partei wählt sie? Hat er seine Wohnung abbezahlt? Wie sieht es aus mit Vorstrafen und Erkrankungen? Aber es gilt: Diese Fragen müssen Sie als Bewerber nicht beantworten. Und ein gutes Unternehmen mit einem guten Personal-Referenten wird Ihnen diese Fragen auch nicht stellen!
Das fragt ein Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nicht: „Verheiratet, geschieden, verpartnert?“
Arbeitgeber stellen diese Frage vor allem jungen Frauen: „Und, sind Sie gebunden? Wollen Sie bald Kinder haben?“ Das hat einen Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nicht zu interessieren. Ebenso die sexuelle Orientierung. Sie können natürlich auf all diese Fragen antworten. Aber halten Sie sich vor Augen: Stellt Ihnen ein Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch solche Fragen, arbeitet er selbst nicht seriös. Sie müssen entscheiden, ob Sie für ihn tätig werden wollen.
Im Bewerbungsgespräch fehl am Platz: „Was verdienen Sie eigentlich gerade so?“
Das geht keinen Arbeitgeber etwas an! Ebenso müssen Sie nicht darauf antworten, ob Sie vermögend oder von einer Insolvenz bedroht sind.
Politik und Bewerbung: „Wen wählen Sie eigentlich?“
Egal, ob Sie sehr konservativ sind oder ob Sie Grüner oder Pirat sind: Einen guten Arbeitgeber hat es im Bewerbungsgespräch nicht zu interessieren, welche Partei Sie wählen.
Der Glaube im Bewerbungsgespräch: „Sind Sie überzeugter Katholik?“
Einen Arbeitgeber hat es prinzipiell nicht zu interessieren, an wen Sie glauben. Allerdings gibt es Ausnahmefälle: Wenn Sie sich beispielsweise als Erzieher in einem katholischen Kindergarten bewerben und im Bewerbungsgespräch die Frage nach Ihrer konfessionellen Zugehörigkeit nicht beantworten wollen, verlieren Sie als Bewerber an Glaubwürdigkeit.
Abhängig vom Beruf: „Sind Sie vorbestraft?“ oder „Sind Sie dauerhaft krank?“
Auch diese Fragen sind im Bewerbungsgespräch absolut unangebracht. Aber halten Sie sich auch diese Beispiele vor Augen: Kein Sicherheitsdienst will einen verurteilten Dieb einstellen. Ebenso, wie kein Tierarzt eine Mitarbeiterin mit Katzenhaarallergie einstellen will. Ein Arbeitgeber darf Ihnen diese Fragen erlaubt stellen, wenn sie einen direkten Bezug zur ausgeschriebenen Stelle aufweisen.
Bildnachweis: sakkmesterke / stock.adobe.com
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