Nicht nur in den Unterlagen selbst, sondern auch vor, während und nach dem Vorstellungsgespräch ist Höflichkeit sehr wichtig. Insbesondere bei Positionen, in denen Sie ständigen Kundenkontakt haben – egal, ob persönlich, schriftlich oder telefonisch – sind Ihre Umfangsformen von entscheidender Wichtigkeit.
Bewerbungen: Fehlende Höflichkeit im Anschreiben als K. O.-Kriterium
Der Hinweis mag eigentlich überflüssig erscheinen, aber gerade bei Online-Bewerbungen werden vielfach die einfachsten Höflichkeitsregeln vergessen. Entweder fehlt die Anrede vollständig oder es folgen sehr flapsige Anreden wie „Hallo“, „Hi“ oder „Hallo Leute“.
Selbst bei einem Jugendlichen, der sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt und ihm unbekannte Personen anschreibt, als wenn es seine Freunde wären, bedeutet diese übertriebene Lässigkeit schnell das Aus – nicht nur in als konservativ angesehenen Branchen wie etwa Banken, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, sondern auch in „modernen“ Wirtschaftszweigen wie Werbung, Marketing und Event-Management.
Analog gilt dies auch für die Verwendung internet-spezifischer Kürzel wie „SgDuH“ (Sehr geehrte Damen und Herren), „UAwg“ (Um Antwort wird gebeten) oder „asap“ (as soon as possible – so bald wie möglich). Besonders kritisch wird es bei der Verwendung von Emoticons oder Kürzeln, die eher in eine private E-Mail-Korrespondenz oder einen Chat passen wie z. B. „lol“ (laughing out loudly – ich lache laut los) oder „rofl“ (rolling on the floor laughing – ich schmeiß mich weg vor Lachen).
Dies findet selbst der humorbegabteste Personaler in einem modernen Unternehmen nicht mehr lustig, weil sich ihm die Frage stellt, ob der Verfasser der Bewerbung überhaupt irgendetwas ernst nimmt und wie sozial verträglich er später im Arbeitsalltag mit Kunden und Kollegen umgeht.
Bewerbungen: Wenn Sie den Termin zum Vorstellungsgespräch nicht einhalten können
Es ist selbstverständlich, rechtzeitig zum Gespräch loszufahren, um auch eventuelle Unwägbarkeiten wie Verkehrsunfälle, Staus oder ausgefallene Züge auffangen zu können. Auch wenn Sie zeitig zum Vorstellungstermin losfahren, kann es dennoch vorkommen, dass Ihnen äußere Umstände einen Strich durch die Rechnung machen – sei es, dass es einen schweren Unfall auf der Autobahn gegeben hat, sodass nichts mehr geht oder mehrere Züge hintereinander ausfallen aus etwaigen Gründen.
Falls möglich, rufen Sie per Handy in dem Unternehmen an und informieren Sie Ihre Gesprächspartner über Ihre Verspätung beziehungsweise vereinbaren Sie einen neuen Termin, falls abzusehen ist, dass die Folgen des unvorhergesehenen Ereignisses Sie noch für einige Stunden an Ihren jetzigen Standort fesseln. Abgesehen davon, dass Sie damit Ihre Zuverlässigkeit und Ihre Höflichkeit unter Beweis stellen, zeigen Sie auch ernsthaftes Interesse an der Stelle.
Wenn Sie das Unternehmen endlich erreicht haben, entschuldigen Sie sich nochmals höflich für Ihre Verspätung, machen Sie aber das unvorhergesehene Ereignis, das Sie ausgebremst hat, nicht zum Hauptaufhänger Ihres Gesprächs.
Bewerbungen: Wenn Sie den Termin zum Vorstellungsgespräch nicht einhalten möchten
Eventuell haben Sie mittlerweile kein Interesse mehr an der Stelle, beispielsweise weil Ihnen bereits ein schriftliches Vertragsangebot von einem anderen Unternehmen vorliegt, das Sie auch annehmen möchten. Wenn dem so ist, sagen Sie bitte bei anderen Unternehmen telefonisch ab, bei denen Sie zu einem Gespräch eingeladen sind. Ihre Ansprechpartner reservieren sich die entsprechende Zeit für Sie und stellen andere wichtige Aufgaben hinten an, sodass es besonders frustrierend für sie ist, wenn Sie einfach ohne Angabe von Gründen nicht erscheinen. Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass Bewerber Unternehmen bei Vorstellungsgesprächen versetzen.
Natürlich kann in einem solchen Fall das Argument angeführt werden, dass der Bewerber eine neue Arbeitsstelle gefunden hat und deshalb mit dem Unternehmen, bei dem er nicht zum Gespräch erscheint, in der Zukunft nichts mehr zu tun haben wird. Es kann jedoch sein, dass der Bewerber nach einiger Zeit wieder aus etwaigen Gründen auf Stellensuche ist.
Falls sich die Personalabteilung einen entsprechenden Vermerk in ihrer Datenbank gemacht hat, dass der Kandidat in einem früheren Bewerbungsverfahren unentschuldigt nicht zum Gespräch erschienen ist, führt dies bei der zweiten Bewerbung zu einer Absage – egal, wie ansprechend die Unterlagen auch gestaltet sein mögen. Der Bewerber wird bei Nichterscheinen zum Termin ohne Angabe von Gründen als unzuverlässig eingestuft und somit für den potentiellen Arbeitgeber uninteressant.
Bewerbungen: Allgemeine K. O.-Kriterien aufgrund von fehlender Höflichkeit
Auch andere Verhaltensweisen führen aufgrund von mangelnder Höflichkeit und schlechten Umgangsformen zu Absagen:
- Ständiges Fixieren des Gesprächspartners mit den Augen wirkt ebenso unhöflich wie ein ständiges Umherschweifen der Blicke im Zimmer.
- Der Kandidat lümmelt sich lässig im Stuhl herum.
- Der Bewerber verschränkt die Arme vor der Brust, was als Abwehr und Distanz gedeutet wird.
- Arrogantes Benehmen gegenüber der Sekretärin oder deren Nichtbeachtung. Dies gilt auch für fehlende Höflichkeit gegenüber der Bedienung, wenn das Vorstellungsgespräch in einem Lokal stattfindet.
- Kein Dankeschön, wenn beispielsweise beim Gespräch Getränke angeboten und gereicht werden. Auch ein fehlender Dank dafür, dass sich Ihr Gesprächspartner für den Termin die Zeit genommen hat, wird negativ bewertet.
- Ständiges Fordern eines Nachschlags bei Getränken oder Gebäck während des Gesprächs. Es mutet seltsam an, wenn ein Bewerber während eines etwa 45-minütigen Interviews mehrere Gläser Mineralwasser in einem Zug herunterstürzt und jedes Mal nach einem weiteren Glas verlangt. Zudem macht auch der Ton die Musik: Fehlen Worte wie „bitte“ und wird stattdessen nur das leere Glas hingehalten, um zu verdeutlichen, dass man noch etwas trinken möchte, ist dies ein absolutes K. O.-Kriterium.
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