Bewerbungen: Die Reihenfolge beizufügender Zeugnisse

Bewerber sind häufig verunsichert, was die Beifügung von Zeugnissen und insbesondere deren Reihenfolge anbelangt. Welche Reihenfolge bei der Beifügung von Zeugnissen und Zertifikaten bei Bewerbungen am sinnvollsten ist, lesen Sie hier.

Grundsätzlich gilt: Obenauf liegt das aktuelle Arbeitszeugnis, in chronologischer Reihenfolge rückwärts folgen dann ältere Arbeitszeugnisse. Hieran schließen sich Studien- oder Berufsabschlüsse (Diplom-Zeugnis, IHK-Prüfungszeugnis und ähnliche), bei jüngeren Bewerbern unter 30 das letzte Schulzeugnis und dann in chronologischer Reihenfolge rückwärts Zertifikate über Fort- und Weiterbildungen an. Das heißt, das Zertifikat über die zuletzt besuchte Weiterbildung würde sich direkt an das Berufsabschluss- oder gegebenenfalls Schulzeugnis anschließen.

Bewerbungen: Weitere Grundsätze bei der Beifügung von Zeugnissen

  • Arbeitszeugnisse und Zertifikate, die älter als zehn Jahre sind, müssen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht mehr beifügen. Lediglich das Zeugnis über Ihren berufsqualifizierenden Abschluss (Diplom-, Magister-, Bachelor-Zeugnis, IHK-Prüfungszeugnis etc.) muss immer beigefügt werden, auch wenn Sie Ihren Abschluss vor mehr als zehn Jahren erworben haben
  • Das letzte Schulzeugnis ist nur noch für sehr junge Bewerber von unter 30 relevant. Bei Arbeitnehmern über 30 zählen eher Berufserfahrung und berufliche Leistungen. In äußerst seltenen Fällen wird von Arbeitgebern auch bei älteren Bewerbern das letzte Schulzeugnis angefordert. Dies kann jedoch gegebenenfalls auf dem Postweg nachgereicht werden
  • Fortbildungszertifikate

Bewerbungen: Wann kann von der oben dargestellten Reihenfolge der Zeugnisse abgewichen werden?

Angenommen, Sie haben nach dem Abitur einen kaufmännischen Beruf erlernt und auch einige Jahre in dem von Ihnen erlernten Berufsbild gearbeitet, haben sich aber nebenberuflich, beispielsweise zur Heilpraktikerin weitergebildet, weil Sie eine Tätigkeit in diesem Berufsfeld anstreben: In diesem Fall kann und soll die Reihenfolge der beizufügenden Zeugnisse variieren! Oben findet sich Ihre Erlaubnisurkunde zur Heilpraktikerin, gefolgt von Weiterbildungen in diesem Bereich (z. B. Ayuverda-Massage, Dorn-Therapie, Fußreflexzonenmassage und ähnliche). Hieran schließen sich Ihre Arbeitszeugnisse an, gefolgt von berufsqualifizierenden Abschlüssen und gegebenenfalls Ihrem letzten Schulzeugnis.

Durch die Wahl dieser variierten Reihenfolge dokumentieren Sie, dass Sie eine berufliche Veränderung anstreben und auch das hierfür notwendige Know-how mitbringen. Wenn Sie sich als Heilpraktikerin bei einer Einrichtung oder Praxis bewerben möchten und dennoch Ihre Arbeitszeugnisse aus dem kaufmännischen Bereich obenauf legen, stellt sich für viele Personalentscheider unter Umständen die Frage, wie ernst es Ihnen mit Ihrem Berufswechsel ist und wo der konkrete Bezug für Sie zu Ihrem neuen Tätigkeitsfeld liegt. Bestimmte Fähigkeiten wie EDV-Kenntnisse sind zwar für den „Schriftkram“, der auch für Heilpraktiker anfällt, hilfreich, aber sie sind bei diesem Berufsbild nicht primär entscheidend.

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