Bewerbungen: Der Umgang mit Absagen (Teil 2)

Haben Sie auf die Bewerbung um Ihren Wunscharbeitsplatz eine Absage erhalten, ist die Enttäuschung erst einmal groß. Woran hat es denn nur gelegen? Warum hat man Sie nicht einmal zum persönlichen Gespräch eingeladen? Sämtliche Punkte, die in Ihrem Lebenslauf vielleicht zu Fragen Anlass gegeben haben, hätten Sie doch klären und erläutern können. Und jetzt fragen Sie sich: Sollen Sie im Unternehmen anrufen und sich nach den Gründen für die Absage erkundigen?

Wann Sie besser nicht nach den Gründen für die Absage fragen
Es kommt durchaus vor, dass in der Absage darum gebeten wird, von Rückfragen abzusehen. Auch wenn dies für Sie unbefriedigend ist und Sie vielleicht sogar noch mehr ärgert als die eigentliche Absage selbst – respektieren Sie diesen Wunsch. Die Gründe dafür spielen keine Rolle und liegen beim Unternehmen selbst. Möglicherweise sind so viele Bewerbungen eingegangen, denen entsprechend zahlreiche Absagen folgen mussten, dass man die Flut der enttäuschten Anrufer von vornherein zumindest begrenzen möchte.

Steht in der Absage keine solche Bitte, ist es wenigstens nicht verboten, nachzuhaken.
 

Wollen Sie die Gründe für die Absage wirklich wissen?
Prüfen Sie, warum Sie anrufen wollen. Wollen Sie Ihrer Verärgerung über die Absage an der "richtigen Stelle" Luft machen? Wollen Sie einer angeblichen Pflicht nachkommen, um z. B. der Arbeitsagentur etwas vorlegen zu können? Dann verzichten Sie auf den Anruf, denn er bringt nichts – weder Ihnen noch dem Unternehmen.

Wenn Sie jedoch Ihr ganzes Herz an diese eine Stellenausschreibung gehängt haben, sollten Sie sich überlegen, wie Sie beim Nachfassen am geschicktesten vorgehen können, um herauszufinden, warum Sie nicht in Frage kamen und man Ihnen eine Absage erteilt hat.