Vorstellungsgespräch: Umgang mit unzulässigen Fragen
Unzulässig sind Fragen zur Religionszugehörigkeit oder politischen Überzeugung beziehungsweise bei ehemaligen DDR-Bürgern Fragen nach einer Mitgliedschaft bei der SED oder Mitarbeit bei der Stasi.
Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber Fragen zu einer eventuellen Parteizugehörigkeit oder Ihrer Konfession, ist es besser, sich nicht strikt gegen die Beantwortung zu verwahren, da dies den Eindruck erwecken könnte, dass Sie etwas zu verbergen haben. Antworten Sie ruhig und gelassen, dass dies nicht Thema Ihres Gesprächs ist und dies auch für die jeweilige Stelle nicht von Belang ist – es sei denn, Sie haben sich als Mitarbeiter/in bei einer christlichen Kirche oder Einrichtung beworben.
Der Hinweis auf die eigene Konfession erfolgt jedoch dann meist schon im Anschreiben und/oder Lebenslauf. Bei Fragen nach der politischen Überzeugung können Sie ähnlich gelassen antworten, da es normalerweise im Arbeitsleben irrelevant ist, ob Sie CDU-, SPD- oder FDP-freundlich sind – es sei denn, Sie möchten sich hauptberuflich bei einer der großen Volksparteien engagieren.
Anders sieht es lediglich aus, wenn ein Bewerber einer als verfassungsrechtlich bedenklichen eingestuften Partei angehört und somit gegebenenfalls auch juristische Schwierigkeiten für den zukünftigen Arbeitnehmer zu erwarten sind.
Fragen nach Kinderwunsch im Vorstellungsgespräch
Diese Frage wird in der Regel Bewerberinnen gestellt. Auch wenn Sie und Ihr Partner sich in näherer Zukunft Kinder wünschen, sind Sie nicht verpflichtet, dies im Vorstellungsgespräch offen zu legen. Hierbei handelt es sich um eine Notlüge, für die Sie später juristisch nicht belangt werden können.
Wenn Sie offensiv mit Ihrem Kinderwunsch umgehen, zeugt dies selbstverständlich von Rückgrat und Selbstvertrauen, auf den Arbeitgeber könnte es jedoch eher abschreckend wirken, da er befürchten muss, dass Sie ihm dann in näherer Zukunft zumindest nicht mehr vollumfänglich als Arbeitskraft zur Verfügung stehen.
Vorstellungsgespräch: Die Frage nach dem Rauchen
In Zeiten zunehmenden Nichtraucherschutzes wird häufig gefragt, ob ein Bewerber raucht. Auch wenn diese Frage eigentlich weder zulässig noch relevant ist, sollten Sie sie höflich beantworten. Wenn Sie Nichtraucher sind, ist es natürlich überhaupt kein Problem, dies zu kommunizieren.
Wenn Sie Raucher sind, weisen Sie freundlich darauf hin, dass Sie zwar dieses Lasterhaben, Ihre Arbeitsleistung oder Ihr Einsatz aber nicht durch Ihre Abhängigkeit geschmälert wird. Es ist besser, in diesem Punkt von vorn herein mit offenen Karten zu spielen anstatt zu versuchen, ihr Laster zu verbergen.
Vorstellungsgespräch: Was tun, wenn ein Arbeitsverhältnis unglücklich geendet hat?
Ein unglückliches Ende eines Arbeitsverhältnisses muss nicht immer zwangsläufig an mangelhafter Arbeitsleistung des Bewerbers gelegen haben. Oft kommt es einfach von Arbeitgeberseite zu unschönen Trennungen, zum Beispiel durch gezieltes Mobbing/Bossing. Auch wenn solch ein Umstand Sie verständlicherweise sehr verletzt hat, sollten Sie sich bemühen, bei Ihrem neuen potentiellen Arbeitgeber nicht die gesamte schmutzige Wäsche der Vergangenheit zu waschen und sich minutenlang über die Ungerechtigkeit zu echauffieren, die Ihnen widerfahren ist.
Betonen Sie die positiven Aspekte Ihres ehemaligen Arbeitsverhältnisses (z. B. weiterhin gutes Verhältnis zu ehemaligen Kollegen, Spaß an der Arbeit) und weisen Sie darauf hin, dass Sie normalerweise sehr gut mit Menschen auskommen, aus irgendeinem Grund aber die Chemie zwischen Ihrem früheren Vorgesetzten und Ihnen überhaupt nicht gestimmt hat und dass Sie hoffen, dass es auch nie wieder vorkommen wird.
Auch wenn vor Ihrem Weggang bei der alten Firma unwahre Behauptungen über Sie aufgestellt wurden (z. B. dass Sie Diebstähle begangen oder andere sexuell belästigt haben, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht), gehen Sie offensiv damit um, erwähnen kurz, dass unrichtige Behauptungen über Sie aufgestellt wurden und Sie es lieber vorsorglich erwähnen, bevor es der neue potentielle Arbeitgeber von anderer Seite erfährt. Diese Offenheit kommt in der Regel wesentlich besser an als das Verschweigen oder der Versuch, sich herausreden zu wollen.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der neue Chef den alten Arbeitgeber anruft, um etwas über den potentiellen Mitarbeiter zu erfahren. Wenn dieser Fall eintritt, ist es wesentlich besser, von sich aus mögliche Unstimmigkeiten im Vorfeld erwähnt zu haben. Wenn solche Punkte im Telefonat zwischen ehemaligem Chef und potentiellem neuen Chef erstmals zu Tage treten, kann dies die Frage aufwerfen, warum Sie es beim Vorstellungsgespräch nicht von sich aus erwähnt haben. In der Regel wirkt sich dies nachteilig auf eine Einstellung beim neuen Unternehmen aus.
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