Betriebsunterbrechungsversicherung – Kosten absetzbar?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung haben viele Selbstständige abgeschlossen. Die Kosten für diese Absicherung gegen einen Praxisausfall oder eine Betriebsunterbrechung sind teilweise absetzbar. Welche Prämien als Betriebsausgaben gelten, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Art des versicherten Risikos entscheidet
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass die Prämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung absetzbare Betriebsausgaben sein können (BFH, 19.05.2009, Az. VIII R 6/07): Es hängt davon ab, ob das versicherte Risiko betrieblich veranlasst ist oder ob es ein privates Lebensrisiko darstellt.

Betriebsunterbrechungsversicherung für private Risiken
Zum Beispiel: Deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung Ihre Kosten, wenn Sie Ihre betriebliche Tätigkeit wegen einer Krankheit oder eines privaten Unfalls unterbrechen müssen, handelt es sich nicht um eine betriebliche Versicherung. Dann können Sie die Prämien höchstens als Sonderausgaben, nicht aber als Betriebsausgaben absetzen. Dafür müssen Sie die Leistungen aus solch einer Versicherung auch nicht versteuern, egal, welche Kosten sie übernimmt – auch dann, wenn sie beispielsweise im Schadensfall Ihre Gewerbemiete weiterzahlt.

Betriebliche Betriebsunterbrechungsversicherung
Deckt Ihre Versicherung das Risikos von berufs- oder betriebsspezifischen Gefahren ab (zum Beispiel Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle, behördliche Betriebsuntersagungen, Brandschäden am Betriebsinventar etc.), dann sind die Prämien als Betriebsausgaben absetzbar, aber die Versicherungsleistungen müssen versteuert werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung für beide Bereiche
Wenn Sie nur einen Versicherungsvertrag haben, der sowohl private als auch berufliche Risiken abdeckt, sollte Ihr Versicherer Ihnen mitteilen, welcher Anteil der Prämie auf die betrieblichen Risiken anfällt. Diesen Anteil können Sie dann als Betriebsausgabe ansetzen. Ob eine Leistung aus einer solchen Versicherung versteuert werden muss, hängt jeweils davon ab, ob ein privates oder ein betriebliches Risiko dem Schaden zu Grunde liegt.