Betriebsrat: Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung gestalten

Vielerorts sind die Inhalte des Betriebsverfassungsgesetzes nicht bekannt. Deshalb wissen auch viele nicht, was die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung sind. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Leider ist es häufig so, dass der Betriebs- oder Personalrat in den Augen der Geschäftsführung negativ gesehen wird: "Die wollen doch nur stören und das Personal gegen uns aufhetzen". Auch in den Augen mancher Kollegen, die sich häufig selbst nicht engagieren wollen, gelten Betriebsrats-Mitglieder als faul, (lust-)reisefreudig und egoistisch. Schade eigentlich, denn das Interesse des Betriebsrats liegt darin, dass die Firma gut läuft.

Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung und des Betriebsrats
Wer sich wählen lässt, ist bereit sich einzusetzen. Die gesetzliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung ist das Betriebsverfassungsgesetz. Wie heißt es schon im § 1: "(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen."

Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Voraussetzung
Hierbei stehen sogar die Arbeitnehmer in der Priorität vor dem Betrieb, aus gutem Grund. Denn nur, wenn es den Mitarbeitern gut geht, sind sie im Sinne des Unternehmens tätig. Das Gesetz ist also eindeutig: Beide Parteien sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Was können beide Seiten tun?
Ganz einfach: "Zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes  zusammenarbeiten", hierfür Vorurteile und Animositäten auf beiden Seiten beiseite schieben und die Sache (das Geschäft) in den Vordergrund stellen.

Wenn der Betriebsrat weiß, welche Dinge die Geschäftsführung bewegen (die vielleicht bislang außerhalb der eigenen Vorstellungskraft waren) und andererseits die Geschäftsführung die Sicht der Arbeitnehmer (zu denen sie die Beziehung möglicherweise verloren oder keinen direkten Draht hat) verstehen lernt, kann viel Konstruktives dabei herauskommen.

Der Coach Klaus Werner Stude weist darauf hin, dass "durch eine offene Zusammenarbeit eine Vertrauensbasis entsteht und damit eine positive Atmosphäre, die für die Mitarbeiter ansteckend wirkt und sich überträgt." Dort wo Animositäten und Vorurteile herrschen, herrscht eine entsprechend andere Atmosphäre, die nicht erstrebenswert ist.

Die Rolle der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
Genannt sind im Gesetz auch die Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen. Es kann durchaus hilfreich sein, diese in die Firma zu holen. Schließlich handelt es sich um Organisationen, die jahrzehntelange Erfahrung darin haben, sich einzusetzen im Sinne der Mitarbeiter und damit im Interesse der Unternehmen, u. a. durch gemeinsame Tarifverhandlungen.

Das Betriebsverfassungsgesetz führt hierzu weiter aus: "(2) Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen."

Wenn alle Beteiligten so zusammenarbeiten, herrschen gute Verhältnisse in deutschen Betrieben. Also: Machen Sie einen Anfang, gehen Sie aufeinander zu und versuchen Sie einander zu verstehen! Die Mitarbeiter werden es Ihnen danken, und verstärkt im Sinne des Unternehmens arbeiten.