Bedingungen, um den Betriebsrat gründen zu können
Wenn es in betriebsratslosen Unternehmen auch keinen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gibt, können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen oder eine vertretende Gewerkschaft eine Betriebsversammlung einberufen. Auf dieser wählen alle berechtigten Arbeitnehmer den Wahlvorstand, der anschließend die Betriebsratswahl einleitet.
Betriebsratsgründung außerhalb des Wahlzeitraums
Die Betriebswahlen finden regelmäßig in einem Abstand von vier Jahren statt. Wie üblich verläuft die Betriebswahl 2010 im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai. Aber auch außerhalb der vier Jahres-Periode können Neuwahlen stattfinden.
Wenn zum Beispiel ein neuer Betriebsrat gegründet wird oder ein Betriebsrat zurücktritt, kann die Wahl auch außer der Reihe durchgeführt werden. Wird der Betriebsrat außerhalb der regulären Zeit gewählt, hat er in der Regel eine verkürzte Amtszeit, die nur bis zum nächsten Wahltermin geht. Eine Ausnahme tritt ein, wenn der Betriebsrat bis zu 12 Monate vor Beginn des nächsten Zeitraums gegründet wurde. Wurde er also nach dem 1. März 2009 gewählt, läuft die Amtszeit bis zum nächsten Wahlzeitraum 2014.
Betriebsrat gründen: Wie viele Mitglieder muss er haben
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder festzulegen und Mindestsitze für das Minderheitsgeschlecht (Frauen oder Männer) zu berechnen. Die Größe des zu Betriebsrates hängt von der Größe des Betriebes ab.
So sieht die Verteilung im Regelfall aus.
Anzahl Mitarbeiter |
Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat |
5 bis 20 |
1 |
21 bis 50 |
3 |
51 bis 100 |
5 |
101 bis 200 |
7 |
201 bis 400 |
9 |
401 bis 700 |
11 |
701 bis 1000 |
13 |
1001 bis 1500 |
15 |
1501 bis 2000 |
17 |
2001 bis 2500 |
19 |
2501 bis 3000 |
21 |
3001 bis 3500 |
23 |
3501 bis 4000 |
25 |
4001 bis 4500 |
27 |
4501 bis 5000 |
29 |
5001 bis 6000 |
31 |
6001 bis 7000 |
33 |
7001 bis 9000 |
35 |