Businesstipps Steuern & Buchführung

Betriebsprüfung: Eine Erweiterung müssen Sie nicht hinnehmen

Eine Betriebsprüfung soll nicht mehr als 3 Jahre umfassen. Das Finanzamt darf den Zeitraum nur ausdehnen, wenn mit erheblichen Nachforderungen zu rechnen ist.

Betriebsprüfung: Eine Erweiterung müssen Sie nicht hinnehmen

Allein die vage Möglichkeit reicht dafür nicht aus. Legen Sie unter Berufung auf das beim BFH anhängige Verfahren Einspruch ein und verlangen Sie die Aussetzung der Vollziehung, wenn Sie von einer solchen ausgedehnten Betriebsprüfung betroffen sind.

Finanzgericht Hamburg, Urteil Az. III 149/03 vom 06.02.2004; es ist Revision beim BFH eingelegt

Allein die vage Möglichkeit reicht dafür nicht aus. Legen Sie unter Berufung auf das beim BFH anhängige Verfahren Einspruch ein und verlangen Sie die Aussetzung der Vollziehung, wenn Sie von einer solchen ausgedehnten Betriebsprüfung betroffen sind.

Finanzgericht Hamburg, Urteil Az. III 149/03 vom 6.2.2004; es ist Revision beim BFH eingelegt

Eine Betriebsprüfung soll nicht mehr als 3 Jahre umfassen. Das Finanzamt darf den Zeitraum nur ausdehnen, wenn mit erheblichen Nachforderungen zu rechnen ist.

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