Für die Förderung eines guten Betriebsklimas durch ein gelegentliches geselliges Beisammensein hat auch der Fiskus Verständnis: Zwei Betriebsfeiern pro Jahr sind steuerfrei, sofern die Ausgaben pro Veranstaltung und Mitarbeiter nicht mehr als 110 Euro betragen. Auch Übernachtungen sind zulässig.
Dasselbe gilt für Betriebsfeiern, bei denen das "runde" Dienstjubiläum eines Mitarbeiters begangen wird. Diese Jubiläumsfeiern bleiben dann steuerfrei, wenn das betriebliche Interesse im Vordergrund steht und überwiegt. Auch bei diesen Betriebsfeiern gilt die Obergrenze von 110 Euro.
Achtung: Geschenke von bis zu 40 Euro müssen bei der Berechnung der 110 Euro berücksichtigt werden, damit sie ebenfalls steuerfrei bleiben.