Betriebsbedingte Kündigung: So treffen Sie eine Sozialauswahl
Bei der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber anhand von sozialen Kriterien den Mitarbeiter auswählen, der am wenigsten hart von der Kündigung betroffen ist.
Stellen Sie dazu zunächst fest, welche Mitarbeiter überhaupt für den Vergleich in Frage kommen. Dies sind betriebsweit alle Mitarbeiter, die unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallen und miteinander vergleichbar sind. „Vergleichbar“ bedeutet, dass die Mitarbeiter die gleichen oder ähnliche Arbeiten verrichten können und somit – gegebenenfalls nach entsprechender Einarbeitung – gegenseitig austauschbar sind, ohne dass eine Änderungskündigung notwendig ist.
Nicht berücksichtigen brauchen Sie bei Ihrer Sozialauswahl Mitglieder von betriebsverfassungsrechtlichen Organen (wie Betriebsräte), die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Wehr- und Zivildienstleistende, Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen, mit denen Sie eine ordentliche Kündigung während der Befristung ausdrücklich nicht vereinbart haben, Mitarbeiter, die nur nach vorheriger behördlicher Zustimmung kündbar sind (beispielsweise Schwangere oder Schwerbehinderte) sowie Mitarbeiter, die einen tariflichen Sonderkündigungsschutz genießen.
Sie sind nicht in jedem Fall verpflichtet, dem Mitarbeiter zu kündigen, der bei einer Sozialauswahl betroffen wäre. Nicht einzubeziehen brauchen Sie nämlich auch diejenigen Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung durch betriebstechnische, wirtschaftliche oder sonstige berechtigte Bedürfnisse erforderlich ist. Brauchen Sie also einen bestimmten Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung einesordnungsgemäßen Betriebsablaufs oder zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit Ihres Betriebs, können Sie ihn von der Sozialauswahl ausnehmen. Sie sollten jedoch unbedingt dokumentieren und belegen können, warum gerade dieser Mitarbeiter für Sie unentbehrlich ist.
Als Arbeitgeber haben Sie bei der Gewichtung der Sozialauswahlkriterien einen Beurteilungsspielraum. Entscheidend ist, dass Sie den Grunddaten in erheblichem und ausgewogenem Maße Rechnung getragen haben. Diese Grunddaten sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit (inklusive Ruhezeiten wie Elternzeit sowie längere Arbeitsunfähigkeitszeiten), das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Mitarbeiters.
Damit können Sie bereits eine erste Grobauswahl treffen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit Ihrer Entscheidung sollten Sie die Sozialauswahl mit einer Feinauswahl abrunden, in die unter anderem Gesichtspunkte wie Familienstand, eventuelle Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, die Pflege von Angehörigen oder das Alleinerziehen von Kindern einfließen können. Speziell bei Massenkündigungen dürfen Sie zur Vorauswahl von Mitarbeitern ein Punkteschema einsetzen.
Falls Sie einen Betriebsrat haben, beachten Sie bitte, dass Sie den Betriebsrat bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung zu einem solchen Punkteschema mit einbeziehen müssen. Darüber hinaus müssen Sie in jedem Fall sicherstellen, dass im Anschluss an die Vorauswahl eine individuelle Abschlussprüfung stattfindet.
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