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Betriebsausgaben: Welche Versicherungen Gründer und Unternehmer steuerlich geltend machen können

Generell gilt: Alle Risiken, die für Ihr Unternehmen und für Sie existenzbedrohend sein können, sollten Sie absichern. Dies bezieht sich nicht nur Versicherungen von Maschinen, Computern, Gebäuden, sondern auch gegen einen persönlichen Ausfall sollten sich Gründer und Unternehmer versichern. Doch Achtung: Die persönliche Absicherung gilt oft nicht als Betriebsausgaben.

Betriebsausgaben: Welche Versicherungen Gründer und Unternehmer steuerlich geltend machen können

Beiträge zu Versicherungen, die auch persönliche Risiken absichern, können oft nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz gilt das unter anderem für Beiträge an eine Betriebsausfallversicherung, die Ausfälle durch allgemeine Krankheiten einschließt. Dafür wäre lediglich ein beschränkter Sonderausgabenabzug möglich. So Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 17.04.2007, Aktenzeichen: 2 K 2519/05.

Weist aber die Versicherung aus, zu welchem Teil die Prämie betrieblich veranlasst ist, kann dieser Anteil als Betriebsausgaben geltend machen werden (Bundesfinanzhof am 31.01.1997, Aktenzeichen: VI R 97/94).

Generell als Betriebsausgaben abzugsfähig sind:

  • Betriebskosten-Versicherung
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Geschäftsinhalts-Versicherung
  • Feuer-Versicherung
  • Rechtsschutz-Versicherung
  • Berufshaftpflicht-Versicherung
  • Kfz-Versicherung für Geschäftswagen

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