Betriebsausgaben vor der Gründung – geht das?
Unter die „vorweggenommenen Betriebsausgaben“ fallen zum Beispiel auch Honorare für Berater (z.B. Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Steuerberater), Fachliteratur, Fortbildungskosten, Büromaterialien etc.
- Der zeitliche Zusammenhang mit der Selbstständigkeit muss klar sein: Haben Sie z.B. ein Fortbildungsseminar wenige Monate vor der Selbstständigkeit besucht, ist das offensichtlich. Liegt das Seminar allerdings schon mehrere Jahre zurück, ist eine Anerkennung als Betriebsausgabe eher unwahrscheinlich.
- Sie müssen die Kosten durch Belege (ordentliche Rechnungen oder Quittungen) nachweisen können. Dann können Sie sogar jetzt noch einen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Geben Sie die gezahlten Umsatzsteuerbeträge Ihrer vorweggenommenen Betriebsausgaben dazu in Ihrer Jahresumsatzsteuererklärung an.
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