Besuch von der Steuerfahndung: So verhalten Sie sich richtig

Klingeln an Ihrer Tür unerwartet die freundlichen Herren von der Steuerfahndung, heißt es zunächst einmal Ruhe bewahren und Schadensbegrenzung betreiben.
Wann kommt die Steuerfahndung ins Haus?
Die Steuerfahndung erscheint im Rahmen einer Betriebsprüfung erst dann, wenn der Prüfer z. B. so hohe Differenzen zwischen den erklärten Einnahmen und den kalkulierten Einnahmen aufgedeckt hat, dass er mit seinen Mitteln nicht mehr weiterkommt. Jetzt reicht es jedoch nicht, wenn er zum Hörer greift und die Steuerfahndung alarmiert. Bevor die Fahnder ausrücken, sind einige Schritte im Hintergrund notwendig, um die richterlichen Durchsuchungsbeschlüsse zu erhalten.
Ist jetzt keine Einigung mehr möglich?
Betroffene haben jederzeit die Möglichkeit, doch noch eine Einigung mit dem Finanzamt herbeizuführen, indem Sie beispielsweise einräumen, nicht alle Einnahmen erfasst zu haben. Die Herren und Damen von der Steuerfahndung müssen oftmals mehrere 100 Aktenordner auswerten und sind bestimmt nicht böse, wenn betroffene Unternehmen „umfassend“ reinen Tisch machen. In der Auswertungsphase ist der Fiskus in der Regel noch bereit, Zugeständnisse zu machen. Sind jedoch alle Unterlagen ausgewertet, gibt es hierzu keinen Anlass mehr. Denn was zweifelsfrei bewiesen werden kann, muss der andere nicht mehr einräumen.
Tipp
Kommt die Steuerfahndung ins Haus, sollten Sie die Durchsuchung ist zunächst dulden. Im Verlauf der Durchsuchung werden Sie dann zu den Anschuldigungen gehört. Um die Angelegenheit schnell und vor allem mit möglichst geringem finanziellem Aufwand zu beenden, sollten sich Sie sich umfassend zu den Sachverhalten zu äußern. Dies muss nicht während der Durchsuchung geschehen, sondern kann auch danach noch erfolgen. Wichtig ist nur, dass die Fahnder noch nicht alle Unterlagen ausgewertet haben.