Besserer Schutz gegen Nadelstichverletzungen ist jetzt Pflicht

Nadelstichverletzungen stehen bei den Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen an 1. Stelle. Ein Großteil der Nadelstichverletzungen könnte jedoch durch die richtige Entsorgung der Spritzen und Kanülen oder die Einführung so genannter sicherer Instrumente verhindert werden. Dies hat jetzt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erkannt und eine Novelle der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) veröffentlicht.
Diese schreibt jetzt verbindlich vor, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen ab sofort besser vor Infektionen durch Nadelstichverletzungen geschützt werden müssen. Zudem müssen in festgelegten Arbeitsbereichen, z. B. der Behandlung von fremdgefährdenden Patienten und der Behandlung von Patienten, die durch Erreger der Risikogruppe 3 – einschließlich 3** – oder höher infiziert sind, sichere Instrumente zum Einsatz kommen.
Außerdem dürfen grundsätzlich alle Tätigkeiten, bei denen Körperflüssigkeit in infektionsrelevanter Menge übertragen werden kann, nur noch mit sicheren Instrumenten ausgeführt werden. An 1. Stelle zu nennen ist hier die Blutabnahme.
Tipp: Zahlreiche Informationen zum Thema Nadelstichverletzungen finden Sie unter www.nadelstichverletzungen.de.

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Nadelstichverletzungen
Auch Sie müssen Ihre Mitarbeiter vor Verletzungen an scharfem oder spitzem medizinischen Gerät und damit vor gefährlichen Infektionen schützen. Denn auch kleinste und sogar unerkannte Nadelstichverletzungen reichen häufig aus, um eine Infektion auszulösen.

Geeignete Maßnahmen

  • Sichere Instrumente für Injektionen, Blutabnahme und i.v.-Therapie: Die Produkte zur Punktion müssen mit einem Sicherheitsmechanismus ausgestattet sein, der das Risiko einer Nadelstichverletzung für die Pflegemitarbeiter sowohl während als auch nach der Entsorgung minimiert.
  • Sichere Entsorgung in Spritzenbehältern: Diese Behälter eignen sich hervorragend zur sicheren Entsorgung aller spitzen und scharfen Gegenstände in der täglichen pflegerischen Arbeit.

Hinweis: Achten Sie beim Kauf von Instrumenten und Spritzenbehältern darauf, dass diese die Anforderungen der TRBA erfüllen.

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