Beschäftigtendatenschutz 2010: So richtig glücklich ist keiner

Mitte August hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Gesetz über Beschäftigtendatenschutz vorgelegt. So richtig glücklich ist kaum einer mit dem Entwurf. Man darf gespannt sein, welche Änderungen beim Beschäftigtendatenschutz während des Gesetzgebungsverfahrens noch vereinbart werden.

Dabei ist es naturgemäß einfacher, den Entwurf des Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz zu kritisieren, als selbst Regelungen zu entwickeln. Dies insbesondere deshalb, weil der Beschäftigtendatenschutz in aller Munde ist.

Ein Gesetzentwurf muss also sowohl die Interessen der Beschäftigten, als auch die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen. Und schließlich muss er noch mehrheitsfähig sein, um den Beschäftigtendatenschutz in der neuen Form überhaupt zu ermöglichen.

Das kritisieren die Gewerkschaften und Arbeitgeber beim Beschäftigtendatenschutz
Der DGB spricht von "Gummiparagrafen für die Arbeitgeber". Die geplanten Neuregelungen sind ihnen nicht konkret genug. Arbeitgebervertreter bemängeln auf der anderen Seite, dass die neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz die Bekämpfung von Korruption und Straftaten im Unternehmen deutlich erschweren würden. Im Ergebnis sind sich beide Seiten einig: Es besteht noch Änderungsbedarf.

Bundesbeauftragter für Datenschutz und Beschäftigtendatenschutz
Etwas mehr Zustimmung gibt es vom Bundesbeauftragten für Datenschutz. Er sieht in den Plänen der Regierung zum Beschäftigtendatenschutz einen tragfähigen Kompromiss.

Arbeitgebern kann im Moment nur empfohlen werden, die Entwicklungen des Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz weiterzuverfolgen. Gleichzeitig sollten Sie sich darauf einstellen, dass der Beschäftigtendatenschutz in Zukunft einen höheren Stellenwert haben wird als bisher. Verstöße sollen empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Konkrete Hinweise zu den geplanten Änderungen im Beschäftigtendatenschutz können Sie den weiteren Beiträgen dieser Artikelserie entnehmen.