Das Urteil der Bundesrichter
Zu Unrecht, so die BGH-Richter. Sie verurteilten die Versicherung, die jährliche Berufsunfähigkeitsrente von knapp 16.000 € weiter zu zahlen und den Versicherten im Wesentlichen von der Beitragszahlung freizustellen. Die Begründung der Richter:
Nach den Versicherungsbedingungen konnte der in seinem bisherigen Beruf als Krabbenfischer berufsunfähig gewordene Kläger zwar auf einen nach Qualifikation und Lebensstellung gleichwertigen Beruf verwiesen werden. Eine Qualifikation für einen solchen Beruf hatte er aber zum Zeitpunkt der eintretenden Berufsunfähigkeit nicht. Allein das ist entscheidend. Dass der Versicherte später umschulte, spielt also keine Rolle. Er muss sich auf die Leistungen der Versicherung verlassen können!
Deshalb muss eine Versicherung ihre Pflicht zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente und der Beitragsfreiheit unbefristet anerkennen. Nur bei einer wesentlichen Besserung des Gesundheitszustandes kommt die Versicherung damit aus der Leistung heraus.
Fazit: Es kommt einzig darauf an, welche Qualifikation ein Versicherter bei Versicherungsabschluss hat. Er kann jetzt – egal, was im Versicherungsvertrag steht – für eine später erworbene berufliche Qualifikation nicht mehr mit dem Entzug der Berufsunfähigkeitsrente „bestraft“ werden. Ein wichtiges Argument für Sie!