Berufsschule: Wenn der Azubi schwänzt

Was ist zu tun, wenn der Azubi offenbar die Berufsschule nicht ganz ernst nimmt? Stehen unentschuldigte Fehlzeiten zu Buche, müssen Sie als Ausbildungsverantwortlicher jedenfalls reagieren.

Es gibt nicht wenige Azubis, die beginnen eine Ausbildung, weil sie von der Schule die “Schnauze voll“ haben. Das Problem ist nur: In der dualen Ausbildung wartet auf den Azubi prinzipiell die Berufsschule – entweder an 2 Tagen in der Woche oder als Blockunterricht. Da muss der Azubi jetzt durch – auch wenn es nicht seiner Lebensplanung entspricht.

Azubi: Gut im Betrieb und schwach in der Berufsschule
Ein solches Problem zeigt sich leider auch daran, dass manch ein Azubi zwar im Betrieb gute Leistungen erbringt, in der Berufsschule aber alle Wünsche offen lässt: Abgesehen von schlechten Leistungen häufen sich morgendliche Verspätungen sowie das Versäumen einzelner Schulstunden oder sogar ganzer Tage. Passiert das unentschuldigt und Sie erfahren davon, dann müssen Sie als Ausbildungsverantwortlicher eingreifen.

Eine angemessene Reaktion auf das Schwänzen von Unterricht in der Berufsschule ist in der Regel eine Abmahnung. Mit dieser wird der Azubi darauf aufmerksam gemacht, dass er die Pflicht zum Berufsschulbesuch genau so ernst nehmen muss wie seine betrieblichen Aufgaben. Fordern Sie im Abmahnungsschreiben daher nachdrücklich dazu auf, dieses Verhalten abzustellen und drohen Sie im Falle von weiteren Vergehen dieser Art eine Kündigung an.  

Azubi schwänzt Berufsschule: Mindestens eine strenge Ermahnung
Wollen Sie bewusst milder verfahren, dann können Sie es auch bei einer strengen Ermahnung belassen. Das ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie aufgrund des sonstigen Verhaltens und der Arbeitseinstellung davon ausgehen, dass der Azubi seine Einstellung aufgrund dieser Maßnahme ändert und die Berufsschule wieder regelmäßig besucht. Ist dies nicht der Fall, dann ist eine schriftliche Abmahnung unumgänglich.