Berufliche Weihnachtswünsche gehen in Erfüllung

Wenn der Heilige Abend immer näher rückt, wird bei den meisten Angestellten nicht nur der Wusnch nach ein paar freien Weihnachtstagen immer größer. Berufliche Weihnachtswünsche liegen zwar nicht direkt unter dem Weihnachtsbaum, jedoch nehmen sie einen großen Anteil am imaginären Wunschzettel. Dabei können die Wunschvorstellungen in die unterschiedlichsten Richtungen abdriften.

Durch Weiterbildung neue Ziele erreichen

Berufliche Weihnachtswünsche haben ihre Berechtigung, wenn diese an reale Voraussetzungen geknüpft sind. Wenn man in einem Großraumbüro als Angestellter arbeitet und mit der eigenen Position nicht mehr zufrieden ist, sollte man eigene Bestrebungen anlegen, um die persönlichen Qualifikation zu verbessern. Nur so kann man etwas an der beruflichen Situation ändern und den Karriereweg empor klettern. Der Stillstand kann nicht nur zur Stagnation führen, sondern zur allgemeinen Arbeitsunlust über lange Jahre hinweg.

Eine Möglichkeit ist das Fernstudium und die Weiterbildung neben dem beruflichen Alltag. Viele Fernunis bieten Weiterbildungen und erweiterte Qualifikationen an. Zudem kann man die ersten 4 Wochen in solch ein Fernstudium hinein schnuppern und sich so einen ersten Eindruck machen. Ist man den Erwartungen nicht gewachsen, sollte man in diesem Zeitraum reagieren, da man andernfalls einen bindenden Vertrag über die Ausbildungszeit eingegangen ist und sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten hat.

Voraussetzung für ein Fernstudium

Die Voraussetzungen für ein Fernstudium richten sich nach dem angestrebten Abschluss. Möchte man ein Abitur neben dem Beruf nachholen, sollte man zumindest den Realschulabschluss gemacht haben. Eine Ausbildung zum staatlichen geprüften Dolmetscher setzt ein bestimmtes Sprachniveau in der Zielsprache voraus. Dieses wird durch einen Aufnahmetest an einer der Stützpunkte der Fern-Unis nachgewiesen. Hat man diesen Test bestanden, so kann es auch schon losgehen.

Im Rahmen der meisten Fernstudien sind einige Seminarstunden enthalten. So muss man sich für einen Termin bei einem Seminar einschreiben und den Besuch sicherstellen. Diese Seminare gelten als Voraussetzung für nachfolgende Prüfungen.

Anfallende Kosten in der Steuererklärung geltend machen

Die Kosten für eine Weiterbildung und ein Fernstudium müssen in einem ersten Schritt vom Auszubildenden selbst getragen werden, da dieser Prozess freiwillig ist. Jedoch können diese Kosten bei der Steuererklärung angegeben und so geltend gemacht werden. So verhält es sich auch mit den Reisekosten und Verpflegungskosten, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Seminare entstehen.

Man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein Fernstudium, welches berufsbegleitend absolviert wird, eine immense Belastung darstellt. Doch es soll sich lohnen, nach Feierabend die Schulbank zu drücken, denn im Nachhinein winken Beförderungen oder höhere Stellungen, die sich wiederum in der Arbeitsqualität oder im Gehalt bemerkbar machen können. Berufliche Weihnachtswünsche können die Erfüllung anderer Bedürfnisse nach sich ziehen. Zu einem Großteil ist dies von der eigenen Energie und beruflichen Motivation abhängig.

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