Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft
Lesezeit: < 1 Minute1. Benachteiligung wegen Rassevorurteilen
Erläuterung: Menschengruppe, die auf Grund bestimmter, als unabänderlich und angeboren empfundener Merkmale von Außenstehenden anders wahrgenommen wird.
Beispiel: Menschen mit dunkler Hautfarbe
2. Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft
Erläuterung: Menschengruppe, die auf Grund bestimmter, als unabänderlich und angeboren empfundener Merkmale von Außenstehenden anders wahrgenommen wird
Beispiel: Roma, Sinti
Der Fall: Berliner als Ethnie
Wann es sich konkret um eine Ethnie handelt und wann nicht, hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einer Entscheidung geklärt (Urteil vom 26.10.2012 – VG 5 K 222.11). Das Land Berlin warb im Jahr 2011 in verschiedenen Tageszeitungen um Lehrer. In dem entsprechenden Text hieß es: „Berlin stellt über 1.000 Lehrkräfte ein: (…) Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern werden in das Beamtenverhältnis in Berlin übernommen.“ Ein in Thüringen geborener, in Brandenburg aufgewachsener und beim Land Berlin angestellter Lehrer beantragte seine Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Dies lehnte das Land jedoch ab. Und zwar mit der Begründung, dass angestellte Lehrer keinen Rechtsanspruch auf Verbeamtung haben. Darauf zog der Lehrer vor Gericht und verlangte Schadensersatz nach dem AGG. In seiner Klage stützte er sich darauf, dass er zu der Ethnie der Berliner gehöre und sich als solcher diskriminiert fühlte.
Die Richter stellten klar, dass Berliner keine „Ethnie“ seien. Das Gericht entschied zudem, dass der Lehrer nicht wegen seiner Herkunft benachteiligt worden sei. Die Behörde habe die Entscheidung auf Grund des Lebenslaufes des Lehrers gefällt. Sie habe zudem auch keine anderen angestellten Lehrer beschäftigt und dann verbeamtet. Gleiches gilt entsprechend für Bayern, Westfalen, Schwaben, Sachsen, etc.
Bildnachweis: Viacheslav Iakobchuk / Adobe Stock
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