Belästigung am Arbeitsplatz: So erkennen Sie erste Zeichen

Belästigung am Arbeitsplatz kann sich unterschiedlich äußern und fängt da an, wo betroffene Personen sich in ihrer Menschenwürde angegriffen fühlen. Dies kann sich schon in kleinen Gesten oder Bemerkungen äußern, die häufig am Anfang unbemerkt auftreten und gerne übersehen werden. Häuft sich solch ein Zustand, so kann der Umstand einer Belästigung vorliegen.

Erste Zeichen früh erkennen

Belästigung auf psychischer oder körperlicher Ebene kann schwerwiegende Folgen für Betroffene haben, sofern sie nicht rechtzeitig erkannt und gemeldet wird. Man geht davon aus, dass 5-10 % der Arbeitnehmer schon einmal in ihrem Leben Opfer von Belästigungen am Arbeitsplatz gewesen sind.

Diese Zahl lässt erkennen, dass jeder Arbeitnehmer stets in der Gefahr ist, eine mögliche Belästigung am eigenen Körper zu erleben. Eine Belästigung liegt dann vor, wenn sie vom Opfer als Beeinträchtigung oder Schädigung wahrgenommen wird. Sie kann in den unterschiedlichsten Situationen stattfinden, und wird selten vom Opfer provoziert.

Wenn der Täter als Grund irgendeine auslösende Handlung des Opfers angibt, so hat er doch meistens auf diese Handlung mit unverhältnismäßigen Mitteln reagiert. Eine Belästigung am Arbeitsplatz geschieht meist willentlich und gleichzeitig gegen den Willen des Opfers. Die Belästigung verursacht Schäden und kann psychologische Schwierigkeiten mit sich bringen, wenn das Opfer nicht frühzeitig interveniert und sich wehrt.

Unterschiedliche Formen von Belästigung

Eine Belästigung kann ganz unterschiedlich aussehen und führt immer zum Schaden des Opfers. Dadurch, dass der Prozess bewusst vom Opfer ausgeführt wird, ist die Wirkung umso stärker. Als Belästigung kann neben Mobbing auch die sexuelle Belästigung, das Stalking, Verleumdung, Diskriminierung oder üble Nachrede gelten. Wichtig ist es, die Zeichen früh zu erkennen und aktiv zu handeln. Passivität kann diesen Zustand verschlimmern und zu stärkeren psychischen Belastungen führen.

Die ersten Anzeichen können dabei auch ganz unauffällig seitens des Täters stattfinden und sind meist ein schleichender Prozess. Neben einer anzüglichen Bemerkung können auch schon bestimmte Blicke oder Berührungen als Belästigung wahrgenommen werden. Hier ist eine klare Einschätzung der Situation erforderlich, um für sich selbst herauszufinden, wo die eigenen Grenzen der Vertretbarkeit in solch einer Situationen liegen. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein belästigungsfreies Arbeitsumfeld und darf sich in jedem Fall auch gegen Belästigungen wehren.

Schnell reagieren

Eine klare Zurückweisung der Belästigung ist in jedem Fall zu empfehlen. Diese sollte wenn möglich nicht still geschehen, sondern laut vor unterschiedlichen Personen erfolgen. Auf diese Weise können auch Zeugen in der jeweiligen Situation gewonnen werden. Auch das Suchen von verbündeten und vertrauten Personen ist dabei sehr empfehlenswert, um gemeinsam eine Situation zu klären oder bestimmte rechtliche Schritte einzuleiten.

Besonders im Falle der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz sind Frauen gut beraten, abhängig von der Situation auch Fachberatungsstellen aufzusuchen. Viele kommunale Frauenbeauftragte oder gewerkschaftliche Ansprechpartnerinnen bieten in solchen Situationen die passende Hilfe, um weitere Schritte gemeinsam zu erörtern. In diesem Zusammenhang ist auch das Sichern von Beweisen hilfreich, damit im Falle einer Anklage der Täter belastet werden kann. Auch eine schriftliche Reaktion in Form eines Briefes an den Täter hält die persönliche Situation für spätere Rechtsfragen fest.

Bildnachweis: anyaberkut / stock.adobe.com