Beitragssatz in der Krankenversicherung sinkt
Lesezeit: < 1 MinuteSeit 1. Januar 2009 beträgt der allgemeine Beitragssatz 15,5 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts. Davon sind 0,9 Prozent vom Arbeitnehmer allein zu tragen und den restlichen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte, sodass der Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent und der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent beträgt.
Ab 1. Juli 2009 wird der allgemeine Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozent auf dann 14,9 Prozent gesenkt. Es bleibt bei der bisherigen Beitragslastverteilung. Somit trägt der Arbeitnehmer 7,9 Prozent und der Arbeitgeber 7,0 Prozent vom beitragspflichtigen Entgelt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.000 Euro.
Beitragslast seit 1. Januar 2009
Arbeitgeber
2.000 Euro x 7,3% = 146,00 Euro
Arbeitnehmer
2.000 Euro x 8,2% = 164,00 Euro
Beitragslast ab 1. Juli 2009
Arbeitgeber
2.000 Euro x 7,0% = 140,00 Euro
Arbeitnehmer
2.000 Euro x 7,9% = 158,00 Euro
Auch der ermäßigte Beitragssatz sinkt
Der ermäßigte Beitragssatz wird übrigens ebenfalls um 0,6 Prozent zum 1. Juli 2009 gesenkt. Er beträgt dann 14,3 Prozent anstatt 14,9 Prozent.
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