Beim Gewerbemietvertrag gibt es eigene Regeln

Ein Gewerbemietvertrag unterscheidet sich rein rechtlich enorm von einem Wohnraummietvertrag. Bei einem Gewerbemietvertrag haben Sie viel größere Gestaltungsspielräume, da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur bei Wohnraummietverträgen die Regelungsmöglichkeiten sehr genau vorgibt. Hier die wichtigsten Regelungen beim Gewerbemietvertrag.

Im Gewerbemietvertrag zulässig sind diese Vereinbarungen:

  • automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit um eine bestimmte Zeitspanne, sofern keine Kündigung erfolgt
  • feste Vertragslaufzeiten
  • Kündigungsfristen abweichend von den Regelungen des BGB
  • Betriebspflicht, auch in Verbindung mit einem Ausschluss des Konkurrenzschutzes
  • Vertragsstrafe für jeden Tag des Verstoßes gegen die BetriebspflichtÜbertragung der laufenden Instandhaltung auf den Mieter bis zur vereinbarten Höchstgrenze
  • Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter
  • Ausschluss der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung des Vermieters für Mängel, die bei Übergabe der Mietsache bereits bestehen
  • Beschränkung des Mietminderungsrechts des Mieters
  • Ausschluss des Schadenersatzanspruchs bei Mängeln der Mietsache

Im Gewerbemietvertrag unzulässig Vereinbarungen sind

  • die verschuldensunabhängige Haftung des Mieters für Schäden (BGH, Urteil vom 01.04.92, Az. XII ZR 100/91),
  • der Ausschluss der Vermieterhaftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie
  • völliger Ausschluss des Mietminderungsrechts des Mieters (BGH, Urteil
    vom 23.04.08, Az. XII ZR 62/06).