Im Streitfall waren der Arbeitnehmer und der Betrieb schon einige Zeit in der Diskussion, wobei es dabei um die Auflösung des Arbeitsvertrages ging.
Zum Thema empfiehlt die experto-Redaktion:
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Drohung wahrgemacht und Daten gelöscht
Im Zuge dieser Auseinandersetzung löschte der Arbeitnehmer absichtlich eigene Dateien sowie Kontakte, Emails, Aufgaben und Termine. Nachdem der Arbeitgeber dies entdeckt hatte, kündigte er dem Beschäftigten fristlos und hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitnehmer war damit nicht einverstanden. Er klagte zunächst erfolgreich vor dem Arbeitsgericht.
Arbeitgeber erhält doch noch Recht
Das Landesarbeitsgericht urteilte dann doch noch im Sinne des Arbeitgebers. Hier war die Gewichtung etwas anders. Das Gericht sah durch die Datenlöschung das Vertrauen in die Integrität des Arbeitnehmers vollständig zerstört. Denn die Daten stehen in der Verfügungsmacht des Arbeitgebers. Ein absichtliches Löschen dieser durch einen Arbeitnehmer ist daher inakzeptabel.
Daneben birgt der Verlust interne Probleme sowie Schwierigkeiten mit Kunden mit sich. Deshalb befand das Landesarbeitsgericht, hier sei keine Abmahnung nötig, die ansonsten regelmäßig einer verhaltensbedingten Kündigung vorausgehen müsse. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bis zum Ende einer Kündigungsfrist, konnte der Arbeitgeber hier nicht erwarten.
Da sich der Arbeitnehmer ja bereits nach den (ersten) Gesprächen über die Art und Weise der Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses, beim Arbeitgeber mit der Löschung von Daten revanchierte (Landesarbeitsgericht Hessen; Urteil vom 5.8.2013; Az: 7 Sa 1060/10). Da stellt sich dann schon die Frage für den Arbeitgeber, was die nächste Eskalationsstufe sein könnte.
Fazit: Kein Pardon bei vorsätzlicher Datenlöschung
In vielen Unternehmen sind die Daten auf den Rechnern und Servern heute eine sehr wichtiges, wenn nicht sogar das wichtigste Gut. Verletzt, beschädigt oder löscht ein Arbeitnehmer vorsätzlich diese sensiblen Daten, sollten Sie kein Pardon kennen.