Bei privaten Besorgungen kein Versicherungsschutz
Lesezeit: < 1 MinuteIm konkreten Fall war eine Altenpflegerin bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, als sie die Straße überquerte, um zu einem Fischgeschäft zu gehen. Sie hatte die Fahrt mit ihrem PKW auf dem Rückweg von ihrer Diensttour unterbrochen, um etwas für sich einzukaufen. Entscheidend für dieses Urteil war, dass sich die Mitarbeiterin etwa 100 Meter von ihrem PKW entfernen musste, um ihre Einkäufe zu tätigen. Damit war der Versicherungsschutz nicht mehr wirksam.
Bei geringfügigen Unterbrechungen wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen
Nur bei geringfügigen Unterbrechungen, etwa beim Kauf von Zigaretten am Automaten an der Straße, entfällt der Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Bundessozialgericht Kassel, Urteil vom 9.12.2003, Az.: B2 U 23/03 R.
Bildnachweis: Denis Raev/123rf.com
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