1. Tipp: Beschenken Sie nicht immer den Chef, sondern auch mal den fleißigen Azubi oder die zuverlässige Sekretärin.
2. Tipp: Schenken Sie Dinge ausschließlich für den betrieblichen Gebrauch – für die gilt die Grenze nicht.
3. Tipp: Heften Sie die Belege unbedingt getrennt von den anderen Betriebsausgaben ab, denn hier gelten besondere Aufzeichnungspflichten.
1. Tipp: Beschenken Sie nicht immer den Chef, sondern auch mal den fleißigen Azubi oder die zuverlässige Sekretärin.
2. Tipp: Schenken Sie Dinge ausschließlich für den betrieblichen Gebrauch – für die gilt die Grenze nicht.
3. Tipp: Heften Sie die Belege unbedingt getrennt von den anderen Betriebsausgaben ab, denn hier gelten besondere Aufzeichnungspflichten.
2004 dürfen Sie Ihren Geschäftspartnern nur noch Geschenke bis insgesamt 35 Euro netto pro Person und Jahr zukommen lassen. Denken Sie daran, dass die Schachtel Pralinen zu Ostern, der Wein zum Geburtstag und die Zigarren zu Weihnachten leicht teurer werden können. Konsequenz: Sie können die Kosten dann insgesamt nicht mehr als Betriebsausgabe geltend machen.