Bei Krankheit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher einfordern

Ihr Azubi ist schon wieder krank? Und Sie als Ausbilder haben Zweifel? Zumal es sich mal wieder um eine Kurzerkrankung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt? In solchen Fällen können Sie durchaus etwas tun.

Oftmals muss ein Azubi seine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst dann einholen, wenn er länger als 3 Tage krank ist. Das ist durchaus vernünftig, da so Bürokratie vermieden, Wege für den Kranken verringert und das Vertrauensverhältnis zwischen Azubi und Ausbilder gestärkt werden kann. Allerdings: Wo es großzügige Regelungen gibt, da finden sich in der Regel auch Personen, die solche ausnutzen. Wenn nämlich ein Azubi immer nur 2 oder 3 Tage krank ist und stets am Tag wieder kommt, an dem eine ärztliche Bescheinigung fällig wäre.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am 1. Krankheitstag verpflichtend möglich 
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Azubi dadurch verleitet wird, sich allzu schnell krank zu melden, dann können Sie diesen Anreiz durchaus verringern. Sie können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann nämlich früher einfordern – auch schon am 1. Tag der Erkrankung. In der Regel wirkt das Wunder: Die Kurzerkrankungen werden selten oder kommen gar nicht mehr vor. 

Bewirken können Sie dies durch ein formloses Schreiben an den Azubi. Aus diesem sollte sinngemäß hervorgehen, dass die Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab sofort ab dem x. (z. B. ersten) Krankheitstag besteht. Schreiben Sie zudem, wann diese spätestens vorliegen muss (z. B. tags drauf). Vermeiden Sie allerdings, eine Begründung für diese Maßnahme zu erwähnen. Das kann sich der Azubi, welcher öfter mal für kurze Zeit krank ist, schon denken. Im Zweifelsfall wird er Sie fragen und Sie können ihm die Gründe dann mündlich erläutern. 

Beachten Sie: Eine solche Maßnahme ist allerdings nicht möglich, wenn dem eine Regelung im Ausbildungs- oder Tarifvertrag im Wege steht. Es ist daher zu empfehlen, die Berechtigung zur Verkürzung der Frist für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits im Ausbildungsvertrag zu erwähnen.