Bei der Probezeit eines Azubis müssen Sie ein vorheriges Praktikum nicht mitrechnen

Hat das Auswirkungen auf die Probezeit? In vielen Unternehmen ist es inzwischen üblich, dass ein neuer Azubi vor Beginn der Ausbildung ein Praktikum durchläuft. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg (Urteil vom 19. 2. 2009, Az. 1 Ca 3082/08) hat das jedoch keinen Einfluss auf die Probezeit.

Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres stellt sich evtl. auch Ihnen das Problem, dass Sie sich von einem eingestellten Azubi während der Probezeit wieder trennen wollen. Wenn der Azubi vorher ein Praktikum bei Ihnen gemacht hat, stellt sich dann die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Kündigungsmöglichkeiten hat.

Einfache Kündigung in der Probezeit
Und gerade bei Ausbildungsverhältnissen ist das eine sehr wichtige Frage. Sie können für Ausbildungsverhältnisse nach dem BBiG eine Probezeit von max. 4 Monaten vereinbaren. Und innerhalb dieser Probezeit können beide Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Das ist so in §§ 20, 22 BBiG so geregelt.

Nach der Probezeit wird es schwierig
Aber nach der Probezeit wird die Kündigung eines Azubis sehr schwierig. Nach § 22 Abs. 2 BBiG ist diese für Sie nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Also faktisch dann, wenn bei einem Arbeitnehmer ausnahmsweise eine fristlose Kündigung möglich wäre.

Klar, dass Azubis bei dieser Situation dann Vorteile haben, wenn die Kündigung nicht (mehr) in der Probezeit erfolgt. Und deshalb argumentieren sie gerne, dass ein vor der Ausbildung durchgeführtes Praktikum quasi zur Ausbildung zählen würde. Daher beginne die Probezeit nicht mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses, sondern schon mit Beginn des Praktikums.

Praktikum gehört nicht zur Probezeit
Ganz so einfach machen die Gerichte es den Azubis aber dann doch nicht. Das ArbG Duisburg hat fein säuberlich zwischen Praktikum und Ausbildung unterschieden. Die Richter haben entscheiden, dass die Probezeit erst mit Beginn der eigentlichen Ausbildungszeit und nicht bereits mit Beginn des Praktikums beginnen würde. Und das soll unabhängig davon gelten, ob die das Ausbildungsverhältnis sofort nach dem Praktikum oder erst einige Wochen später beginnt.

Tipp: Nutzen Sie auf jeden Fall die Probezeit, um einen neuen Azubi ausführlich zu testen. Natürlich können Sie nicht gleich erwarten, dass er bereits zu Beginn der Ausbildung alles weiß. Aber er sollte schon zu erkennen geben, dass der Ausbildungserfolg realistisch ist. Wenn nicht, nutzen Sie die Probezeit zur Kündigung. Danach wird es sehr viel schwerer mit der Kündigung werden.