experto.de
  • Startseite
  • Businesstipps
  • Praxistipps
  • Newsletter erhalten
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Newsletter
experto.de
  • Startseite
  • Businesstipps
  • Praxistipps
  • Newsletter erhalten
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
experto.de
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

Bei der Freistellung kann der Resturlaub verrechnet werden

Einem Mitarbeiter war gekündigt worden und er war unter Abrechnung des Resturlaubs bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt worden. Trotzdem bestand er auf der Abgeltung seines Urlaubs, weil er nicht unwiderruflich von der Arbeitspflicht befreit wurde. Muss der Arbeitgeber für den Resturlaub zahlen?

geschrieben von Burkhard Strack
in Businesstipps, Personal
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen
Nein, der Arbeitgeber muss für den Resturlaub nicht zahlen. Der Mitarbeiter kann die Urlaubsabgeltung nicht verlangen. Sein Urlaubsanspruch ist bereits dadurch abgegolten, dass er während der Kündigungsfrist freigestellt wurde.
Hier schlägt voll durch, was Arbeitgeber sonst nur als Nachteil empfinden dürften: Der einem Arbeitnehmer gewährte Urlaub ist für den Arbeitgeber unwiderruflich. Das ist Folge der Urlaubserteilung. Darauf müssen Sie Ihre Mitarbeiter auch nicht ausdrücklich hinweisen.

Wichtig: Das gilt unabhängig davon, ob Sie einem Mitarbeiter im ungekündigten Arbeitsverhältnis "ganz normal" Erholungsurlaub gewähren oder den noch offenen Resturlaub eines gekündigten Mitarbeiters mit dessen Freistellung verrechnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung gerade noch einmal ausdrücklich bestätigt (BAG, Az: 9 AZR 11/05).

Vorsicht Falle: Zwar müssen Sie nicht den Resturlaub unwiderruflich gewähren. Zwingend erforderlich ist aber, dass Sie Ihren gekündigten Mitarbeiter unwiderruflich von der Arbeitsleistung freistellen. Geschieht dies nicht oder behalten Sie sich vor, die Freistellung zu widerrufen, behält der Mitarbeiter dann auch seinen Anspruch auf den Resturlaub.
Bitte warten...
Tags: Lohn & Gehalt
experto.de

Wir machen Sie gesund, reich und schlau! Mit mehr als 50.000 Artikeln ist experto.de das führende deutsche Online-Expertenportal.

  • Arbeit & Beruf
  • Businesstipps
  • Computer
  • DIN 5008
  • Essen & Trinken
  • Existenzgründung
  • Familie
  • Featured
  • Finanzen
  • Fotografie
  • Gesundheit
  • Haus & Garten
  • Hobby & Freizeit
  • Homöopathie
  • Immobilien
  • Kommunikation
  • Krankheiten
  • Leadgenerierung
  • Lebensberatung
  • Marketing
  • Microsoft Office
  • Naturheilkunde
  • Organisation
  • Personal
  • Pflege
  • Praxistipps
  • Recht
  • Reisen
  • Rente
  • Sprachen
  • Steuern & Buchführung
  • Unternehmen
  • Verein
  • Versicherung
  • Abmahnung
  • Abnehmen
  • Access
  • Allergien
  • Android
  • Apple
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeugnis
  • Arthrose
  • Ausbildung
  • Ausbildungsberufe
  • Autoversicherung
  • Baby Ernährung
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Basische Ernährung
  • Bastelideen
  • Beschwerde & Reklamation
  • Betriebsrat
  • Betriebssysteme
  • Bewerbung
  • Bewerbungsunterlagen
  • Bewerbungsvorlagen
  • Bluthochdruck
  • Buchführung
  • Business English
  • Checklisten
  • Cholesterin
  • Cloud Computing
  • Computer Sicherheit
  • Controlling
  • Demenz
  • Diabetes
  • Diät
  • DIN 5008
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Downloads
  • Einschulung
  • Englisch
  • Entspannung
  • Erbrecht
  • Ernährung
  • Erziehung
  • Excel
  • Externe Kommunikation
  • Fahrtenbuch
  • Fotografie
  • Franchise
  • Französisch
  • Gadgets
  • Gallensteine
  • Garten
  • Geld sparen
  • Geldanlage
  • Geschäftsidee
  • Gesprächsführung
  • Gestalten & Dekorieren
  • Grippe
  • Grüße & Gratulationen
  • Hardware
  • Harnsteine
  • Hautkrebs
  • Herz
  • Homöopathie für Hunde
  • Homöopathie für Katzen
  • Homöopathie für Kinder
  • Homöopathische Mittel
  • Husten
  • Interkulturelle Kommunikation
  • Interne Kommunikation
  • Italienisch
  • Jugendgesundheit
  • Karten & Briefe
  • Kaufrecht
  • Kinder
  • Kindergesundheit
  • Kommasetzung
  • Korrespondenz
  • Krankheiten
  • Kreativität
  • Kredit
  • Kündigung
  • Kurzarbeit
  • Laufen
  • Lebensmittel
  • Linux
  • Lohn & Gehalt
  • Management
  • Mentaltraining
  • Microsoft Office
  • Mitarbeiterführung
  • Muster & Vorlagen
  • Mutterschutz
  • Naturheilkunde
  • Online-Marketing
  • Online-PR
  • Open Source
  • Ostergrüße
  • Ostern
  • Outlook
  • Personalcontrolling
  • Personalplanung
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Pflege
  • Pflegende Angehörige
  • PowerPoint
  • Präsentation
  • Pressearbeit
  • Pressekonferenz
  • Pressemitteilung
  • Prostata
  • Reden
  • Reiseversicherung
  • Rücken
  • Schlaganfall
  • Schönheit
  • Schule
  • Schwangerschaft
  • Selbstmotivation
  • SEO
  • Smalltalk
  • Social Media Marketing
  • Spanisch
  • Spargel
  • sponsored article
  • Sport
  • Stellenanzeigen
  • Steuererklärung
  • Steuern
  • Steuern sparen
  • Steuerrecht
  • Stress
  • Stressabbau
  • Teamentwicklung
  • Teilzeitkräfte
  • Telefonmarketing
  • Tierhomöopathie
  • Treppenlift
  • Triathlon
  • Umgangsformen
  • Umsatzsteuer
  • Unternehmenskommunikation
  • Unternehmensstrategie
  • Vereinsrecht
  • Versicherung
  • Versicherungsrecht
  • Verträge & Kündigungen
  • Vorstellungsgespräch
  • Walking
  • Web 2.0
  • Wellness
  • Werbebriefe
  • Werbung
  • Werbungskosten
  • Windows
  • Windows 10
  • Windows 8
  • Wirtschaftsfranzösisch
  • Word
  • Yoga
  • Zeitmanagement
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum

© experto.de - Ihr persönlicher Berater

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Startseite
  • Businesstipps
  • Praxistipps
  • Newsletter erhalten

© experto.de - Ihr persönlicher Berater