Bei Austritt aus dem Arbeitgeberverband können lange Kündigungsfristen gelten
Mit Wirkung zum 1.8.2000 vereinbarten die Tarifparteien dann eine Lohnerhöhung. Der Arbeitgeber wollte diese aber nicht mehr an seine Arbeitnehmer weitergeben, weil er nicht mehr tarifgebunden sei. Das Urteil: Der Arbeitgeber war hier im Unrecht. Denn nach Ansicht der Richter endete die Mitgliedschaft der Firma im Arbeitgeberverband erst zum 31.12.2000: Da der Arbeitgeber im Oktober 1999 "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" im Arbeitgeberverband gekündigt hatte, habe seine Mitgliedschaft erst zum Jahresende des Folgejahres enden können (BAG, 1.12.2004, 4 AZR 55/04).
Fazit: Der Arbeitgeber hatte die Kündigungsregelung also offensichtlich falsch interpretiert. "6 Monate zum Jahresende" heißt, dass er spätestens am 30.6.1999 beim Arbeitgeberverband hätte kündigen müssen, um seine Mitgliedschaft noch im Jahr der Kündigung zu beenden. Sollten Sie überlegen aus dem Arbeitgeberverband auszutreten, dann schauen Sie sich zuvor immer genau die Kündigungsfristen an!
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