Begleitende Rechtsberatung durch Unternehmensberater

Unternehmensberater dürfen ihre Auftraggeber auch hinsichtlich rechtlicher Fragen zur Existenzgründung beraten. Die Beratung über öffentliche Fördermittel liegt schwerpunktmäßig auf wirtschaftlichem Gebiet und ist Bestandteil einer professionellen Existenzgründungsberatung. Es kann vom Auftraggeber nicht verlangt werden, dass er in einem solchen Fall noch einmal gesondert Rat von einem Rechtsanwalt einholt.
Ein Unternehmensberater hatte damit geworben, seine Kunden auch hinsichtlich öffentlicher Förderprogramme zu beraten. Dazu gehörten die Bereiche Existenzgründung und Unternehmenssubventionen. Darin sah ein Rechtsanwalt einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) und klagte auf Unterlassung.
Zwar sei eine Beratung über öffentliche Fördermittel auch eine Rechtsberatung, aber nach Art. 1 § 5 RBerG zulässig, heißt es in der Begründung des OLG Bremen in einem Urteil vom 28. März 2002 (AZ: 2 U 121/2000). Nach dieser Vorschrift dürfen kaufmännische oder gewerbliche Unternehmen für ihre Kunden Angelegenheiten erledigen, die unmittelbar in Zusammenhang mit ihrem Geschäft stehen. Der Auftraggeber eines Unternehmensberaters erwarte nicht nur eine Beratung in puncto Finanzierungshilfen, sondern auch Unterstützung beim praktischen Erlangen der Mittel. Dafür möchte er nicht noch einmal gesondert Rat einholen müssen, so das OLG.

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater begrüßte die Entscheidung. Präsident Rémi Redley: "Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wirtschaft nicht von Rechtsanwälten, sondern von Unternehmensberatern die größere Sachkenntnis in diesen Bereichen erwartet."

Der Verband geht davon aus, dass sich im Falle einer Revision der Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Fragestellung befassen wird. Das Urteil kann beim OLG Bremen unter der Nummer 0421/3614437 angefordert werden. Informationen finden Sie außerdem unter http://www.bdu.de/.