Businesstipps Recht

Befristete Arbeitsverträge nicht zu genau begründen

Ein Arbeitgeber hatte einen Mitarbeiter mehrfach befristet beschäftigt und dies im Arbeitsvertrag jeweils ausführlich mit bestimmten Projekten begründet. Die Arbeitsgerichte akzeptierten diese Befristungsgründe aber nicht. Deshalb machte der Arbeitgeber geltend, dass auch eine Befristung ohne Sachgrund möglich sei.

Befristete Arbeitsverträge nicht zu genau begründen

Der Arbeitgeber scheiterte mit diesem Versuch, weil er im Arbeitsvertrag die Befristung so detailliert begründet hatte. Hätte er das nicht getan, hätte das Argument der Befristung ohne Grund auch nachträglich noch getragen, obwohl bei Vertragsschluss nicht darüber gesprochen wurde.

Fazit: Wenn eine Befristung ohne Sachgrund möglich ist (so auch bei Auszubildenden nach der Ausbildung), stützen Sie sich am besten gleich auf diese. Ist das nicht möglich, begnügen Sie sich im Vertrag mit einem einfachen Hinweis auf den Grund, ohne diesen detailliert auszuführen. (BAG, 05.06.2002, 7 AZR 241/01)

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