Bedrohung des Arbeitgebers: Das reicht endgültig für eine Kündigung

In einigen Branchen herrscht ein rauer Umgangston. Aber auch dann brauchen Sie sich als Vorgesetzter nicht alles gefallen zu lassen. Beleidigungen sind rechtlich gesehen schon an der Grenze, bei Bedrohungen des Arbeitgebers hört der Spaß endgültig auf. Wie sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach ergibt, ist bei einer Drohung Schluss und eine fristlose Kündigung schnell gerechtfertigt.

In dem Fall des Arbeitsgerichts Mönchengladbach (ArbG Mönchengladbach, Aktenzeichen 6 Ca 1749/12) hatte ein langjährig beschäftigter städtischer Mitarbeiter im Beisein eines Kollegen seinen direkten Vorgesetzten bedroht. Er äußerte:

"Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal.“

Der Arbeitgeber kündigte wegen dieser Bedrohung des Vorgesetzten fristlos. Es handelte sich um eine fristlose Kündigung. Hiergegen erhob der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage; allerdings erfolglos.

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts war die Grenze durch diese Bedrohung deutlich überschritten und die Kündigung war daher gerechtfertigt. Folgende Überlegungen führten zur Abweisung der Kündigungsschutzklage:

  • Das Gericht sah in den Äußerungen des Mitarbeiters eine strafrechtlich relevante Bedrohung.
  • Der Mitarbeiter war bereits früher einmal wegen der Bedrohung eines Vorgesetzten abgemahnt worden.
  • Der Mitarbeiter konnte nicht nachweisen, dass er vorher von seinem Vorgesetzten massiv provoziert worden war.

Wichtig: Wenn der Vorgesetzte bedroht wird

Auch wenn das Gericht eine Kündigung wegen Bedrohung des Vorgesetzten grundsätzlich für möglich hält, spielen doch auch die Umstände des Einzelfalls immer eine Rolle. Als Arbeitgeber sollten Sie sich daher unbedingt vergewissern, ob nicht der Vorgesetzte möglicherweise den Mitarbeiter vorher provoziert hat.

Auch dann ist die Bedrohung des Arbeitgebers natürlich nicht akzeptabel. In der Regel werden Sie dann aber eher zu einer Abmahnung greifen müssen, als gleich eine Kündigung wegen der Bedrohung aussprechen zu können. Deshalb ist es für Sie so wichtig, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, bevor Sie handeln.

Zu den Gesamtumständen gehört auch die Branche, in der das Arbeitsverhältnis spielt. So ist der Ton auf dem Bau nun einmal oftmals rauer als zum Beispiel in einer Bank. Das kann dazu führen, dass Beleidigungen und Bedrohungen auf dem Bau weniger schwerwiegen als in Branchen, in denen ein gemäßigterer Umgangston üblich ist. Aber auch zum Beispiel auf Baustellen gibt es selbstverständlich Grenzen dessen, was Vorgesetzte noch hinnehmen müssen.