Damit Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben
In Ihrem eigenen Interesse als Vermieter sollten Sie die Heizkostenverordnung beachten. Ansonsten darf der Mieter von den Kosten, die auf ihn nach einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung entfallen, volle 15% einbehalten. Auf diesen Kosten, die Sie als Vermieter bezahlt haben, bleiben Sie also sitzen.
Zwingende Vorgaben der Heizkostenverordnung
Viel Vermieter nehmen es mit der Heizkostenverordnung nicht so genau und rechnen der Einfachheit halber alles nach der Wohnfläche ab. Oder es wird gar nicht erst abgerechnet, weil eine Warmmiete vereinbart wurde. Obwohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine solche Vereinbarung unwirksam ist. In diesen Fällen ist dem Mieter gegenüber abzurechnen, da von den Vorgaben der Heizkostenverordnung im Mietvertrag nicht wirksam abgewichen werden kann.
Nach der Heizkostenverordnung gilt:
Seit Anfang des Jahres gibt es eine neue Heizkostenverordnung, die auf alle Abrechnungszeiträume Anwendung findet, die ab dem 01.01.2009 beginnen. Zwischen 50 und 70% muss nach dem Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest der Kosten ist anhand der Wohnfläche aufzuteilen. Zum Teil ist es sogar zwingend notwendig 100% der Kosten nach dem Verbrauch zu verteilen, wenn Sie dies mit Ihrem Mieter vereinbart haben.
Halten Sie sich an die Vorgaben der Heizkostenverordnung. Angesichts der enormen Energiekosten trifft es einen schon hart, wenn der Mieter 15% seiner anteiligen Kosten spart und man selbst für dessen Heizkosten zahlen muss.