Beachten Sie die Änderung bei der Zusammenfassenden Meldung 2012

Bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) hat sich im Jahr 2012 eine wichtige Änderung ergeben: Ab dem 1. Januar 2012 ist der Grenzwert, bei dem noch von Umsätzen in geringem Umfang gesprochen wird, von zuvor 100.000 Euro auf 50.000 Euro gesunken.

Wer steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen ausgeführt hat, übermittelt eine Zusammenfassende Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ab dem 1. Januar 2012 hat sich bei der Zusammenfassenden Meldung aber eine wichtige Änderung ergeben.

Änderung: Zusammenfassende Meldung 2012

Die Frist zur Abgabe der ZM für Warenlieferungen wurde bereits zum 1. Juli 2010 von quartalsweise auf monatlich verkürzt. Diese verkürzte Frist gilt ausdrücklich nicht für die zu meldenden sonstigen Leistungen.

Grenze zur Abgabe sinkt 2012 auf 50.000 Euro

Unternehmer, die nur in geringem Umfang innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Leistungen ausgeführt haben, konnten die Zusammenfassende Meldung weiterhin quartalsweise abgeben. Ab dem 1 Januar 2012 sinkt dieser Grenzwert, bei dem noch von Umsätzen in geringem Umfang gesprochen wird, von 100.000 Euro auf 50.000 Euro.

Neue Grenze der Zusammenfassenden Meldung im Jahr 2012

Wer im Laufe eines Quartals die neue Grenze der Zusammenfassenden Meldung von 50.000 Euro überschreitet, ist verpflichtet, eine ZM für den laufenden Kalendermonat und die ggf. bereits abgelaufenen Kalendermonate des Kalendervierteljahres abzugeben.

Wichtig: Bereits das Überschreiten der abgesenkten Grenze in einem Quartal des Jahres 2011 ist schädlich, obwohl die Grenze erst zum 1. Januar 2012 gesenkt wurde.

Sehen Sie sich im Zweifel die Zusammenfassenden Meldungen der Jahre 2011 an

Der Grenzbetrag in Höhe von 50.000 Euro darf weder für das laufende Kalendervierteljahr 2012 noch für eines der 4 vorangegangenen Kalendervierteljahre überschritten werden.

Meine Empfehlung: Wenn Sie unter dem bisherigen Grenzbetrag der Zusammenfassenden Meldung in Höhe von 100.000 Euro gelegen haben, prüfen Sie, ob Sie in einem Quartal des letzten Jahres die neue Grenze überschritten haben.